"An Geschmacklosigkeit nicht zu übertreffen": Polizei ermittelt nach Unfall wegen Video

Bei einem Unfall auf der Autobahn 6 retten Ersthelfer einen Verletzten aus einem brennenden Auto. Jemand filmt die Szene im Gegenverkehr - und teilt sie auf sozialen Medien. Wie die Polizei reagiert.
AZ/dpa |
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Bei dem Unfall Mitte Januar war eine 54-Jährige gestorben, ein 64-Jähriger wurde schwer verletzt. (Archivbild)
Bei dem Unfall Mitte Januar war eine 54-Jährige gestorben, ein 64-Jähriger wurde schwer verletzt. (Archivbild) © Jason Tschepljakow/dpa
Feucht

Bei einem tödlichen Unfall auf der Autobahn 6 nahe Nürnberg hat jemand die Rettung eines brennenden Verletzten gefilmt und auf sozialen Medien geteilt. Wegen der Veröffentlichung "dieses geschmacklosen Videos" werde wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte und unterlassener Hilfeleistung ermittelt, teilte die Polizei mit. Die Beamten versuchten, den Urheber des Videos zu identifizieren.

Bei dem Unfall Mitte Januar auf spiegelglatter Fahrbahn bei Feucht (Landkreis Nürnberger Land) war eine 54-Jährige gestorben. Der 64 Jahre alte Schwerverletzte, der brennend aus dem Auto gerettet wurde, sei von den Ersthelfern gelöscht worden, sagte ein Polizeisprecher. Der Mann sei in lebensgefährlichem Zustand in ein Krankenhaus gebracht worden.

"An Geschmacklosigkeit schon fast nicht zu übertreffen"

Wenige Tage nach dem Unfall hätten Nutzer die Beamten auf das Video aufmerksam gemacht. "Wir gehen davon aus, dass die Person, die das gefilmt hat, im Stau stand", sagte der Polizeisprecher. "Das zu filmen, ist an Geschmacklosigkeit schon fast nicht zu übertreffen. Es dann noch online zu stellen, setzt dem Ganzen die Krone auf." 

Wer so als Gaffer aktiv werde, müsse bei einer Verurteilung je nach Straftatbestand mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen. Die Polizei rief dazu auf, stattdessen Hilfe zu leisten, wenn es möglich ist, oder den Unfallort so schnell zu verlassen, wie es verkehrsbedingt möglich ist. Ansonsten gelte es, Rettungskräften Platz zu machen und die Würde von Verletzten und deren Angehörigen zu respektieren.

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