Nach Traktorunfall im Allgäu: Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung

Zum Traktorunfall im Allgäu laufen Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung: Da der Fahrer erst 13 Jahre alt ist, muss geprüft werden, ob das Fahrzeug auf einem öffentlichen oder privaten Weg unterwegs gewesen ist.
dpa |
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Minderjährige dürfen Traktoren nur auf Privatgrundstücken fahren. Auf rechtlich-öffentlichem Grund muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein und benötigt einen Führerschein.
Benjamin Liss/dpa Minderjährige dürfen Traktoren nur auf Privatgrundstücken fahren. Auf rechtlich-öffentlichem Grund muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein und benötigt einen Führerschein.

Balderschwang - Nach dem Traktorunfall im Allgäu mit zwei toten Kindern hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen.

"Es wird gegen Unbekannt ermittelt, da zunächst geklärt werden muss, wem strafrechtlich ein Vorwurf zu machen ist", teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Kempten am Dienstag mit. Da der Traktorfahrer erst 13 Jahre alt war, muss geprüft werden, ob das Fahrzeug auf einem öffentlichen oder privaten Weg unterwegs gewesen ist.

Minderjährige dürfen Traktoren nur auf Privatgrundstücken fahren. Auf rechtlich-öffentlichem Grund muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein und benötigt einen Führerschein.

Bürgermeister Kienle: "Bub ist auf Privatweg gefahren"

Ein zehn Jahre alter Bub und ein 13 Jahre altes Mädchen waren am Samstag während der Fahrt im Ferienort Balderschwang aus einem Transportcontainer an der Traktorfront gestürzt und überrollt worden. Sie starben noch an der Unfallstelle. Der Treckerfahrer und eine Zwölfjährige, die ebenfalls in dem Container saß und bei dem Unfall leicht verletzt wurde, standen unter Schock.

Die Einschätzung des Balderschwanger Bürgermeisters Konrad Kienle, dass es sich um einen Privatweg handle, der nicht öffentlich sei, teile er nicht, sagte ein Polizei-Sprecher. "Das müssen die Ermittlungen noch zeigen." Kienle hatte am Wochenende gesagt: "Der Bub ist auf dem Privatweg der Alpe gefahren. Deswegen war die Spritztour des 13-Jährigen auch keineswegs illegal."

Traktorunfall im Allgäu: Das meint der ADAC

Nach Angaben des Automobilclubs ADAC dürfen Menschen ohne Führerschein selbst auf einem Privatgelände nur dann mit einem Fahrzeug unterwegs sein, wenn das Gelände gegen den Zutritt Dritter gesichert und nicht "faktisch öffentlich" ist, wie ein Sprecher erläuterte.

Als gesichert gilt ein Gelände demzufolge dann, wenn es Zugangsbarrieren wie einen Zaun, ein Tor oder eine Schranke gibt. "Ein Supermarktparkplatz ohne Schranken und Umzäunung ist zwar Privatgelände, aber "faktisch öffentlich", da er jederzeit von Dritten betreten beziehungsweise befahren werden kann", teilte der ADAC mit.

"Seelisch geht es allen Beteiligten sehr schlecht", sagte Bürgermeister Konrad Kienle (CSU) am Dienstag. Die beiden überlebenden Kinder sowie die Familien der Opfer und einige Einsatzkräfte werden von einem Kriseninterventionsteam betreut. Kommende Woche soll es einen Trauergottesdienst in der Gemeinde stattfinden. Der genaue Termin ist noch nicht bekannt.

Lesen Sie hier: Zivilpolizisten verhindern Vergewaltigung in Passau

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