Nach Traktorunfall: Ermittlung wegen fahrlässiger Tötung

Balderschwang (dpa/lby) - Nach dem Traktorunfall im Allgäu mit zwei toten Kindern hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen. "Es wird gegen unbekannt ermittelt, da zunächst geklärt werden muss, wem strafrechtlich ein Vorwurf zu machen ist", teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Kempten am Dienstag mit.
dpa |
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Balderschwang (dpa/lby) - Nach dem Traktorunfall im Allgäu mit zwei toten Kindern hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen. "Es wird gegen unbekannt ermittelt, da zunächst geklärt werden muss, wem strafrechtlich ein Vorwurf zu machen ist", teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Kempten am Dienstag mit. Da der Traktorfahrer erst 13 Jahre alt war, muss geprüft werden, ob das Fahrzeug auf einem öffentlichen oder privaten Weg unterwegs gewesen ist. Minderjährige dürfen Traktoren nur auf Privatgrundstücken fahren. Auf rechtlich-öffentlichem Grund muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein und benötigt einen Führerschein.

Ein 10 Jahre alter Bub und ein 13 Jahre altes Mädchen waren am Samstag während der Fahrt im Ferienort Balderschwang aus einem Transportcontainer an der Traktorfront gestürzt und überrollt worden. Sie starben noch an der Unfallstelle. Der Treckerfahrer und eine Zwölfjährige, die ebenfalls in dem Container saß und bei dem Unfall leicht verletzt wurde, standen unter Schock.

"Seelisch geht es allen Beteiligten sehr schlecht", sagte Bürgermeister Konrad Kienle (CSU) am Dienstag. Die beiden überlebenden Kinder sowie die Familien der Opfer und einige Einsatzkräfte werden von einem Kriseninterventionsteam betreut. Kommende Woche soll es einen Trauergottesdienst in der Gemeinde stattfinden. Der genaue Termin ist noch nicht bekannt.

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