Nach OEZ-Attentat: Prozess wegen Falschaussage gegen Ex-Frau

Zehn Jahre ist der Anschlag am Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) in München her. Der Täter tötete sich selbst, der Waffenhändler ist längst verurteilt. Doch nun gibt es vor Gericht ein weiteres Nachspiel.
dpa |
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Ein heute 42-Jähriger und seine Eltern sollen im Prozess gegen den Waffenhändler falsch ausgesagt haben.
Ein heute 42-Jähriger und seine Eltern sollen im Prozess gegen den Waffenhändler falsch ausgesagt haben. © --/dpa
München

Weil sie seine Ex-Frau im Zusammenhang mit dem rassistischen Anschlag am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) absichtlich falsch beschuldigt haben sollen, stehen ein 42-Jähriger und seine Mutter vor Gericht. Das Verfahren gegen den Vater wurde aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt, wie ein Sprecher des Amtsgerichts München sagte. Die Familie soll die Ex-Frau während des Prozesses gegen den Waffenhändler, der dem Täter die todbringende Pistole verkauft hatte, mit Absicht wahrheitswidrig der Beihilfe zum Mord beschuldigt haben.

Am 22. Juli 2016 hatte ein 18 Jahre alter Rechtsextremist im Bereich des beliebten Einkaufszentrums neun Menschen und sich selbst getötet. Zudem verletzte er fünf Menschen. Der Waffenhändler, der ihm die Pistole samt Hunderten Patronen im Darknet verkauft hatte, wurde 2018 zu sieben Jahren Haft verurteilt. 

Durch Vorwürfe Ermittlungsverfahren gegen Ex-Frau eingeleitet

Im Verlaufe dieses Prozesses hatte der nun angeklagte 42-Jährige seine Ex-Frau angezeigt: Sie habe davon gewusst, dass der Attentäter Menschen töten wollte, und ihm über den Waffenhändler sogar Tipps gegeben. Dadurch habe sie sich ebenso wie dieser der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht. 

Darüber hinaus soll der 42-Jährige neben einer weiteren Person auch seine inzwischen 80-jährige Mutter und seinen 82-jährigen Vater dazu angestiftet haben, als Zeugen vor Gericht inhaltlich gleichlautende Aussagen zu machen. In der Folge wurde gegen die Ex-Frau ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das später eingestellt wurde. 

Vor diesem Hintergrund erhielt der Sohn im Juli 2025 einen Strafbefehl; weil er dagegen Einspruch einlegte, kam es vor einer Woche zur Hauptverhandlung. Am ersten Prozesstag gab es jedoch aufgrund diverser Anträge des Angeklagten mehrere Unterbrechungen; am Ende wurde die Verhandlung gleich für eine ganze Woche unterbrochen. 

Beim zweiten Anlauf wurde nach Angaben des Gerichtssprechers nun der Strafbefehl verlesen und der erste Zeuge gehört. Der Angeklagte und seine Mutter machten demnach keine Angaben zur Sache.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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