Nach jahrelangem Streit: Schwarzbau-Häuser werden abgerissen

Im jahrelangen Streit um Schwarzbauten in Wolfratshausen hat das wahrscheinlich letzte Kapitel begonnen. Die drei Häuser am Isarspitz im Stadtteil Weidach werden abgerissen. Die Mediengruppe "Münchner Merkur/tz" hatte zuerst darüber berichtet.
Der Giebel zu hoch, das Gelände teils aufgeschüttet, Garagen statt Carports - und Terrassen an anderer Stelle als genehmigt: Die Behörden hatten bei den im Grünen gelegenen Häusern eine ganze Reihe von Bausünden geltend gemacht.
Bis zum 1. Mai müssen die Bauten verschwunden sein - diese Frist hatte das Landratsamt Bad Tölz-/Wolfratshausen nach Urteilen im vergangenen Jahr festgelegt. Für den Fall, dass die Häuser Anfang Mai noch stehen, würden Zwangsgelder fällig, je Wohnhaus 200.000 Euro, insgesamt für alle errichteten Bauten 722.000 Euro.
Das wird wohl nicht mehr geschehen. Denn der Abriss ist in vollem Gange: Vor den Häusern stehen Minibagger und Container. Dachziegel sind an einem Dach abgedeckt, Fensterrahmen und Türstöcke sind herausgerissen - seit wenigen Tagen laufen laut Zeitung die Arbeiten.
Baustopp missachtet
Dass nicht gemäß der Genehmigung gebaut wurde, war schon bei einer Baukontrolle während der Errichtung der Häuser im Jahr 2017 aufgefallen. Ein Baustopp wurde jedoch missachtet - und stattdessen weiter gebaut, wie das Landratsamt im vergangenen Jahr erläuterte. Der Bauherr habe sich bewusst über die Baueinstellung hinweggesetzt.
Ein Rückbau auf das genehmigte Maß kam aus Sicht des Landratsamts aufgrund der gravierenden Planabweichungen nicht in Betracht. Seitdem wurde in immer neuen Gerichtverfahren um den drohenden Abriss gestritten.
Schwarzbau akzeptieren - wegen Wohnungsnot?
Der Fall hatte für erhebliche Debatten gesorgt. Einerseits hieß es, genehmige man einen Schwarzbau, sei dies ein Einfallstor für ähnliche Fälle. Andererseits argumentierten viele, es sei Unsinn, angesichts der allgemeinen Wohnungsnot bestehende Gebäude einfach wegzureißen. Einige Bürger setzen sich für eine Duldung für soziale Zwecke ein. Es sei Unsinn, bereits in den Bau investierte Millionenbeträge zu vernichten.
Eigentümerin scheitert erneut vor Gericht
Bis zuletzt hatte die Eigentümerin der Grundstücke versucht, den Abriss abzuwenden. Vor eineinhalb Wochen scheiterte sie erneut vor dem Verwaltungsgericht München mit dem Versuch, doch noch Genehmigungen für den Rückbau der Häuser auf das ursprünglich genehmigte Maß sowie für eine Umnutzung zu einer Asylbewerberunterkunft zu erreichen. Aber das Verwaltungsgericht wies die Klagen ab.
Die Eigentümerin könnte zwar noch Antrag auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stellen - aber erst, wenn die Urteilsbegründung vorliegt. Dafür hat das Gericht bis zu fünf Monate Zeit. Selbst wenn es schneller geht, käme das Berufungsverfahren zu spät, um noch vor Ablauf der Abrissfrist entschieden zu werden.
Dass ein Rückbau auf das genehmigte Maß wegen der gravierenden Planabweichungen nicht in Betracht kam, hatten 2021 und 2022 das Verwaltungsgericht München und der Verwaltungsgerichtshof bestätigt.
Der Bauherr wandte sich zwischenzeitlich auch an den Petitionsausschuss des Landtags, der aber im Herbst 2022 die Abriss-Entscheidung des Landratsamts ebenfalls nicht beanstandete. Er empfahl lediglich, den Mietern ein Jahr Zeit für die Wohnungssuche zu geben - was auch geschah. Die Frist von zwölf Monaten für den Abriss läuft nun seit einer weiteren Entscheidung des VGH vom 30. April 2025.