Nach heftigem Streit am Tegernsee: Aktenzeichen Saurüsselalm endlich gelöst
Was lange währt, wird nun vielleicht gut: Im Streit um den Betrieb der Saurüsselalm ist eine Entscheidung gefallen – gut ein Jahr nach der Vorlage eines Kompromissvorschlags durch den Miesbacher Landrat Olaf von Löwis (CSU).
Relevante Punkte des im März 2025 erarbeiteten Planes: Öffnungszeiten von 9 bis 19 Uhr im regulären Betrieb, die Wege zur Almhütte sollten nicht beleuchtet werden dürfen und nach Sonnenuntergang sollte auf der Terrasse keine Musik gespielt werden (AZ berichtete). Am Samstag gab das Landratsamt Miesbach nun in einer Pressemitteilung bekannt: Genau so soll es kommen. Bei der Frage der Beleuchtung sei es vor allem um den „Schutz der umliegenden Natur- und Landschaftsräume“ gegangen.

Auf eine Beleuchtung der Zuwegungen werde vollständig verzichtet. Und: „Die Außenbeleuchtung der Alm wird nach naturschutzfachlichen Vorgaben auf das notwendige Maß reduziert. Zudem ist eine musikalische Beschallung der Terrasse nach Sonnenuntergang nicht mehr gestattet.“ Der Einigung ging ein jahrelanger Streit zwischen Betreibern und Umweltschützern voraus. Früher wurde die Alm landwirtschaftlich genutzt, bis das Landratsamt Miesbach und der Gemeinderat Bad Wiessee den Umbau zur Gaststätte genehmigten. Vorgesehen war, dass die Saurüsselalm sieben Tage die Woche für Wanderer geöffnet sein müsse, einmal pro Woche dürfe ein Hüttenabend stattfinden und 15-mal im Jahr ein besonderes Event für geschlossene Gesellschaften.
Schnell in Verruf geraten
Schnell war die Saurüsselalm jedoch als Party-Location in Verruf geraten. Der Verein zum Schutz der Bergwelt legte Klage ein. Er war der Ansicht, dass die Genehmigung gar nicht erst erteilt hätte werden dürfen. Nach einem langen Rechtsstreit gab Eigentümer Franz Haslberger 2024 die Baugenehmigung bei einem Termin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurück.
Dass der Betrieb danach noch weiterlief, sorgte für Empörung und die Alm wurde als rechtlicher Schwarzbau bezeichnet. Die nunmehrige Einigung zwischen dem Eigentümer der Alm, der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal sowie dem Verein zum Schutz der Bergwelt sei eine tragfähige Lösung, „die sowohl die Anliegen der Umweltverbände als auch die Interessen des Betreibers und der Gemeinde Bad Wiessee berücksichtigt“, teilte das Landratsamt Miesbach nun mit.

Auch Landrat von Löwis freute sich, „dass wir dieses Thema nun gegen Ende meiner Amtszeit zu einem guten Abschluss bringen konnten und eine Lösung gefunden haben, mit der alle Beteiligten zufrieden sein können“. Weitere Punkte der Einigung umfassen neben den Regelungen zur Beleuchtung unter anderem auch das gastronomische Angebot: Es bleibe „auf almtypische Speisen beschränkt“.
Und der Lieferverkehr sei ausschließlich von 6 bis 20 Uhr zulässig. Das Landratsamt werde nun „sehr zeitnah“ die Baugenehmigung erteilen.
- Themen:
- CSU
- Gaststätten und Restaurants


