Nach Geflügelpest-Alarm: Landratsamt hebt Sperrmaßnahmen wieder auf
Nach der Tötung von rund 13 000 Legehennen, Enten, Gänsen und Puten in einem Geflügelbetrieb im oberpfälzischen Roding hat das Landratsamt die seit Anfang Dezember geltenden Sperrmaßnahmen wieder aufgehoben.
Roding - Die entsprechende Verfügung trete an diesem Freitag in Kraft, teilte das Landratsamt Cham am Donnerstag mit. Auf dem Geflügelbetrieb im Stadtgebiet war bei einer routinemäßigen Kontrolle Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, entdeckt worden. Daraufhin wurden sämtliche Tiere gekeult und ein Sperrgebiet von einem Kilometer samt Schutzmaßregeln für Geflügelhalter angeordnet.
Nach der Aufhebung der Sperrmaßnahmen sind nun auch Veranstaltungen wie Geflügelausstellungen und -märkte wieder zugelassen. Von Anfang Februar an ist auch die Wiederbelegung des betroffenen Betriebes mit Geflügel möglich - die Eröffnung sei für den 9. Februar vorgesehen, hieß es.
Laboruntersuchungen hatten ergeben, dass es sich bei dem auf dem Geflügelhof gefundenen Virus H5N2 um einen niedrigpathogenen - also wenig krankmachenden - Erreger handelte. Dieser sei nun erloschen, erläuterte das Landratsamt. "Alle durchgeführten serologischen und virologischen Untersuchungen in den 29 Kontaktbetrieben im Landkreis Cham und in den 14 im Sperrgebiet gelegenen Betrieben erbrachten ein negatives Ergebnis."
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