Nach Geflügelpest-Alarm: Landratsamt hebt Sperrmaßnahmen wieder auf

Nach der Tötung von rund 13 000 Legehennen, Enten, Gänsen und Puten in einem Geflügelbetrieb im oberpfälzischen Roding hat das Landratsamt die seit Anfang Dezember geltenden Sperrmaßnahmen wieder aufgehoben.  
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Auf diesem Hof haben Experten Hinweise auf Geflügelpest gefunden.
dpa Auf diesem Hof haben Experten Hinweise auf Geflügelpest gefunden.

Nach der Tötung von rund 13 000 Legehennen, Enten, Gänsen und Puten in einem Geflügelbetrieb im oberpfälzischen Roding hat das Landratsamt die seit Anfang Dezember geltenden Sperrmaßnahmen wieder aufgehoben.

Roding - Die entsprechende Verfügung trete an diesem Freitag in Kraft, teilte das Landratsamt Cham am Donnerstag mit. Auf dem Geflügelbetrieb im Stadtgebiet war bei einer routinemäßigen Kontrolle Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, entdeckt worden. Daraufhin wurden sämtliche Tiere gekeult und ein Sperrgebiet von einem Kilometer samt Schutzmaßregeln für Geflügelhalter angeordnet.

Nach der Aufhebung der Sperrmaßnahmen sind nun auch Veranstaltungen wie Geflügelausstellungen und -märkte wieder zugelassen. Von Anfang Februar an ist auch die Wiederbelegung des betroffenen Betriebes mit Geflügel möglich - die Eröffnung sei für den 9. Februar vorgesehen, hieß es.

Laboruntersuchungen hatten ergeben, dass es sich bei dem auf dem Geflügelhof gefundenen Virus H5N2 um einen niedrigpathogenen - also wenig krankmachenden - Erreger handelte. Dieser sei nun erloschen, erläuterte das Landratsamt. "Alle durchgeführten serologischen und virologischen Untersuchungen in den 29 Kontaktbetrieben im Landkreis Cham und in den 14 im Sperrgebiet gelegenen Betrieben erbrachten ein negatives Ergebnis."

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.