Nach den tödlichen Schüssen eines Sportschützen ist für Verband klar: "Mit keinem Gesetz der Welt zu verhindern"

Nach den tödlichen Schüssen auf zwei Verwaltungsmitarbeiter in Berngau spricht der Geschäftsführer des Bayerischen Sportschützenbunds von einer Tragödie. Was er zu Problemen bei Waffenkontrollen sagt.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ als Quelle bevorzugen
Bei dem Schützen von Berngau handelt es sich laut Innenminister Herrmann um einen Sportschützen und Jäger.
Bei dem Schützen von Berngau handelt es sich laut Innenminister Herrmann um einen Sportschützen und Jäger. © Daniel Löb/dpa

Nach den tödlichen Schüssen eines Sportschützen auf zwei Verwaltungsmitarbeiter in Berngau spricht der Geschäftsführer des Bayerischen Sportschützenbunds (BSSB) von einem absoluten Einzelfall. "Eine derartige Einzeltat ist mit keinem Gesetz der Welt zu verhindern", sagte BSSB-Geschäftsführer Alexander Heidel der Deutschen Presse-Agentur. 

Heidel bezeichnete den Vorfall bei einer Waffenkontrolle, bei dem zwei Mitarbeiter des Landratsamts in Neumarkt in der Oberpfalz getötet wurden, als "schlimme Tragödie" und sprach im Namen des Verbandes den Familien der Opfer sein Beileid aus.

Heidel sagte, er könne nicht bestätigen, ob es sich bei dem Verdächtigen um ein Mitglied des Verbandes handelt. Über die Personalien des 60-Jährigen lägen dem Verband keine Informationen vor. Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) besaß der 60-Jährige als Sportschütze und Jäger zehn Waffen legal.

"Keine gravierenden Vorfälle bekannt"

BSSB-Geschäftsführer Heidel betonte, dass "eine derartige Eskalation als absoluter Einzelfall" zu sehen sei. "In der jüngeren Vergangenheit sind uns auch keine gravierenden Vorfälle bekannt", fuhr der Geschäftsführer fort. Allgemein gebe es nur wenige bis gar keine Probleme bei den Kontrollen in Bayern. Laut Herrmann finden jährlich mindestens 60.000 solcher Kontrollen im Freistaat statt. 

Der Verband werde aber in der Regel nur dann von den Mitgliedern eingeschaltet, wenn ein Entzug der Erlaubnis zum Waffenbesitz von Amts wegen zur Debatte stehe, sagte Heidel. "Was die Behörde dort kontrolliert, ist in gesetzlichen Vorgaben streng reguliert." Mit Blick auf Auswirkungen des Vorfalls auf die aktuelle Prüfung des Waffenrechts durch das Bundesinnenministerium gelte es, die weiteren Ermittlungen der Polizei abzuwarten.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.