Nach dem Mord eine Runde Wasserpfeife

Erst erdrosselte Stricher Yalcin A. (20) den Ex-Lehrer Heinrich E. (58), dann bat er zwei Freunde, die Leiche beiseite zu schaffen.
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Gab sich abgebrüht nach der Tat: Yalcin A. (20) wollte die Leiche verschwinden lassen und Geld vom Konto des Toten abheben.
Berny Meyer Gab sich abgebrüht nach der Tat: Yalcin A. (20) wollte die Leiche verschwinden lassen und Geld vom Konto des Toten abheben.

Erst erdrosselte Stricher Yalcin A. (20) den Ex-Lehrer Heinrich E. (58), dann bat er zwei Freunde, die Leiche beiseite zu schaffen.

NÜRNBERG Warum musste Ex-Lehrer Heinrich E. (58†) sterben? Yalcin A. (20), einer seiner jungen Freunde, erdrosselte den Schlafenden in seinem Bett mit einem Verlängerungskabel, wie er im Mordprozess vor der Nürnberger Jugendkammer gestand. Zum Motiv schwieg er. Doch jetzt kamen neue Details der Tat ans Licht.

So lud der Angeklagte einen Tag nach dem Mord zwei Freunde auf eine Wasserpfeife in ein Lokal am Nürnberger Plärrer ein und gestand: „Ich habe jemand umgebracht. Er hat mir mein Geld nicht gegeben.“ Der Arbeitslose soll als Stricher gearbeitet haben.

„Wir könnten doch einen Mann ausrauben“

Seine Freunde (19 und 20) glaubten erst an einen Scherz. Doch dann zeigte Yalcin A. die EC-Karte des Lehrers und fragte: „Wie kann man das Konto anzapfen?“ „Gar nicht, dazu braucht man den Pin-Code“, klärte ihn einer seiner Kumpels auf. „Wir sollten auch die Leiche des Mannes in sein Auto holen und dann wegschmeißen“, sagte er als Zeuge vor Gericht. Sie lehnten ab. Worauf der Täter die Freunde um Geld bat, um abzuhauen. Erfolglos. „Wir könnten doch einen Mann ausrauben“, habe Yalcin dann noch vorgeschlagen – vergebens. Angezeigt haben sie ihn nicht.

Merkwürdig fand wiederum Verteidiger Jan-Rüdiger Albert das Verhältnis des getöteten Lehrers zu seinem „Untermieter“ Daniel F. (25), den er als Neffe ausgab. Am Morgen nach der Gewalttat war dieser heimgekommen, hatte sich Essen gekocht. Dass im Schlafzimmer daneben der tote Lehrer lag, ahnte er nicht. Erst am nächsten Tag brach er die Türe auf. Die Auswertung von DNA-Spuren soll jetzt klären, ob und mit wem Heinrich E. vor seinem Tod noch Geschlechtsverkehr hatte.

Dass den Verteidiger das Sexualleben des Opfers so interessierte, nervte den Staatsanwalt: „Ich finde es nicht tragbar, dass man den Angeklagten wegen seiner Aktivitäten nicht öffentlich vernimmt, aber das Intimleben des Opfers offen breit tritt.“ cis

Fortsetzung Mittwoch.

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