Nach Canyoning im Rollstuhl: Frau fordert 650.000 Euro

Die Canyoning-Tour sollte ein Urlaubs-Highlight werden. Doch der letzte Sprung endet für eine junge Frau dramatisch. Sie sitzt seither im Rollstuhl – und ist deshalb vor Gericht gezogen.
dpa |
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Nach einem Sprung beim Canyoning ist eine Frau querschnittgelähmt. (Symbolbild)
Nach einem Sprung beim Canyoning ist eine Frau querschnittgelähmt. (Symbolbild) © Florian Sanktjohanser/dpa-tmn
Traunstein

Es sollte ein spannendes Abenteuer werden - doch es endet tragisch: Eine junge Frau ist nach einer Canyoning-Tour querschnittgelähmt. Nun klagt sie vor dem Landgericht Traunstein auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 650 000 Euro. Die "Passauer Neue Presse" hatte darüber berichtet. 

Geschenk vom Ehemann

Die Canyoning-Tour für Einsteiger war ein Geschenk ihres Ehemannes, wie eine Gerichtssprecherin nach dem Prozessauftakt berichtete. Im Sommer 2022 starten demnach die inzwischen 32 Jahre alte Frau und ihr Mann mit einem Guide zu der Tour in der Almbachklamm im österreichischen Grenzgebiet. 

Gegen Ende der Tour habe es die Gelegenheit zu einem Sprung aus acht oder elf Metern Höhe gegeben. Der Sprung hätte nach Angaben des Gerichts umgangen werden können. Nach einigem Zögern sprang die Frau aber doch. 

Dem "PNP"-Bericht zufolge spürte sie beim Aufkommen einen doppelten Schlag - danach habe sie die Beine nicht mehr bewegen können. Mit einem Hubschrauber wurde sie in eine Klinik geflogen. Seither sitzt sie im Rollstuhl.

Forderungen in sechsstelliger Höhe 

Vor dem Landgericht Traunstein fordert die Frau nun ein Schmerzensgeld von 500.000 Euro und Schadenersatz von rund 150.000 Euro. In einem zweiten Verfahren macht die Krankenkasse der Frau Behandlungskosten von mehr als 300.000 Euro geltend. In beiden Fällen richten sich die Klagen gegen den Veranstalter und den Guide. Weitere Verhandlungstermine waren zunächst nicht bekannt.

Ein Strafverfahren in Österreich gegen den Guide wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde den Angaben zufolge gegen Geldauflage eingestellt.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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