Nach Ärzte-Pfusch: So leidet Constantin

Mediziner erkannten Bakterienverseuchung des kleinen Buben viel zu spät. Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen zum zweiten Mal ein. Mutter gibt Kampf um Gerechtigkeit trotzdem nicht auf
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Eine Notoperation konnte Constantins Leben retten, ihn aber nicht vor bleibenden Schäden bewahren. Drei Monate lang lag er in der Erlanger Uni-Klinik.
Berny Meyer Eine Notoperation konnte Constantins Leben retten, ihn aber nicht vor bleibenden Schäden bewahren. Drei Monate lang lag er in der Erlanger Uni-Klinik.

NÜRNBERG - Mediziner erkannten Bakterienverseuchung des kleinen Buben viel zu spät. Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen zum zweiten Mal ein. Mutter gibt Kampf um Gerechtigkeit trotzdem nicht auf

Der kleine Constantin (7) wird nie ein Leben wie andere Altersgenossen führen können. Er ist behindert, hat schwere Operationen hinter sich – und noch viele vor sich. Der leidvolle Weg für ihn ist fest vorprogrammiert. Offen dagegen ist, ob sich jemals einer der behandelnden Ärzte dafür verantworten muss. Denn nicht nur für die Mutter des Buben steht fest, dass es zu einer schweren medizinischen Panne gekommen ist.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen (Aktenzeichen 250 Js 7791/07) steht ein Gutachten des Rechtsmediziners Professor Peter Betz von der Uni Erlangen. Auf seine Expertise stützt sich die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren gegen Ärzte der Cnop’schen Kinderklinik zum zweiten Mal eingestellt hat. Doch was ist das Gutachten wert? Rechtsanwalt Manfred Rühl hat in einem Schreiben vom 15. Juni an die Staatsanwaltschaft kein Blatt vor den Mund genommen. Wörtlich heißt es unter anderem darin: „Schon im Hinblick auf die schweren unerträglichen Folgen ist es ..... unerträglich, dass man es seitens der Staatsanwaltschaft bis zum heutigen Tag versäumt hat, einen unabhängigen pädriatischen Gutachter zu beauftragen, nachdem die Stellungnahmen von Professor Dr. Betz ergeben haben, dass .... eindeutige Hinweise vorliegen, welche die Besorgnis seiner Befangenheit rechtfertigen.“

Den Rückschluss zieht Rühl aus der Tatsache, dass Professor Betz falsche Angaben der Ärzte zur Grundlage seines Gutachtens machte. Vor allem geht es um die wichtige Frage, wann Constantin in die Klinik gebracht wurde – und wann die Behandlung mit Antibiotika begann. Nach Angaben von Klinikarzt Dr. S. geschah dies am 6. März 2004. Constantins Mutter war sich jedoch von Anfang an sicher, dass dies schon zwei Tage früher war – und konnte dies nach langwierigen eigenen Recherchen auch nachweisen.

„Gerade das aber ist entscheidend. Wäre Constantin sofort mit Antibiotika behandelt worden, und nicht erst Tage später, hätte es diese dramatischen Folgen nie gegeben,“ sagt Rechtsanwalt Rühl. In mehreren medizinischen Gutachten, die von der Familie in Auftrag gegeben wurden, kommt dies klar zum Ausdruck, doch die Staatsanwaltschaft blieb unbeeindruckt.

Wie sich später herausstellte, litt Constantin nicht, wie die Ärzte der Cnop’schen Kinderklinik vermuteten, an einer Magenverstimmung. Im Körper des kleinen Jungen hatten sich in Wirklichkeit hochgefährliche Bakterien entwickelt, die das Herz und das Gehirn angriffen. Er musste schließlich als Notfall in die Erlanger Klinik gebracht und sofort am Herzen operiert werden. Bleibende Schäden konnten dadurch nicht mehr verhindert werden. Auch nach der Einstellung des Verfahrens gibt sich Constantins Mutter nicht geschlagen. Ihr Anwalt: „Wir werden jetzt zivilrechtlich gegen die Ärzte vorgehen und eine Klage erzwingen.“ H. Reister

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