Nach 24 Tagen Knast: Lkw-Fahrer endlich frei!
Justiz-Skandal: Jetzt rudert das Gericht zurück. Ein Gutachten bestätigt, dass das Fahrzeug überhaupt nicht am Unfall beteiligt war.
NÜRNBERG/LICHTENFELS „Ich bin erleichtert. Jetzt will ich meine Kinder wiedersehen.“ Die ersten Worte von Stephan Schober (43). Der Lkw-Fahrer ist am Freitag überraschend aus dreieinhalbwöchiger U-Haft entlassen worden. Er saß wegen einer angeblichen Falschaussage ein – obwohl er stets seine Unschuld beteuerte. Am Freitag musste die Justiz zurückrudern: Ein Gutachten hatte jetzt erst ergeben, dass der von seinem Arbeitskollegen gesteuerte Lkw den Unfall überhaupt nicht verursacht hatte. Die Nürnberger Justiz war bislang bei diesem Bagatell-Crash (2500 Euro Schaden) davon ausgegangen, dass der Firmen-Lkw der Spedition Kraus & Papst ein geparktes Auto in Schwabach gerammt und der Fahrer seinen Weg unbeirrt fortgesetzt hatte. Weil Schober in der Verhandlung beharrte, von dem Unfall als Beifahrer nichts bemerkt zu haben, saß er 24 Tage im Knast – wegen Verdachts der uneidlichen Falschaussage.
Vermutet wurde, dass er seinen Fahrer-Kollegen vor einem Führerschein-Entzug schützen wollte. Die Tatsache, dass Stephan Schober „einfuhr“, brachte die Speditions-Kollegen auf die Barrikaden: Rund 60 Mitarbeiter der Möbelspedition Kraus & Papst demonstrierten vor dem Justizgebäude, sie hatten 300 Unterschriften für seine Freilassung gesammelt. Betriebsrats-Chef Harald Kober: „Die Justiz ist hier einem Irrtum aufgesessen.“ Das bewahrheitete sich am Freitag: Ein Gutachten, das sich auf eine mikroanalytische Untersuchung der Lackspuren stützt, ergab, dass der vom Kollegen gesteuerte Lkw überhaupt nichts mit dem Unfall zu tun hat – das Auto hatte jemand anderer angefahren. Die Lackproben am Pkw und am Lkw stimmten nicht überein.
Ob der Unschuldige eine Entschädigung erhält, ist nicht sicher
Zitat aus der hölzernen Pressemitteilung der Justiz: „Die Zeugenaussage des inhaftierten Kraftfahrers, wonach er keinen Unfall bemerkt haben will, stellt sich damit insoweit nicht mehr als unrichtig dar. Die Ermittlungsbehörde und das Gericht haben diese Entwicklung zum Anlass genommen, den Haftbefehl gegen den 43-Jährigen aufzuheben.“
Wo noch geprüft werden muss, ob Stephan Schober Anspruch auf eine Entschädigung hat, bringt die Justiz Verständnis für die Fehlinterpretation des ersten Gutachtens auf: Die Betrachtung der Spuren hätte durchaus zunächst zur Annahme führen können, dass der Unfall durch den Lkw verursacht worden sei.
Eine Annahme, die Stephan Schober schlimme Wochen bereitet hat: „Ich verstehe unser Rechtssystem nicht mehr!“ S. Will
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