Vor über 20 Jahren verschwunden: Mutter von Peggy scheitert mit Schmerzensgeldklage

Mehr als 20 Jahre nach dem Verschwinden von Peggy forderte die Mutter des getöteten Mädchens aus Oberfranken Schmerzensgeld von einem ehemaligen Verdächtigen. Ohne Erfolg.
von  AZ/dpa
Die Mutter von Peggy forderte von einem ehemaligen Verdächtigen 75.000 Euro Schmerzensgeld. (Archivbild)
Die Mutter von Peggy forderte von einem ehemaligen Verdächtigen 75.000 Euro Schmerzensgeld. (Archivbild) © Daniel Vogl/dpa

Die Mutter der getöteten Peggy ist mit einer Schmerzensgeldklage gegen einen ehemaligen Verdächtigen gescheitert. Das Oberlandesgericht Bamberg wies die Berufung der Frau als unbegründet zurück. 

Aus Sicht der Kammer gibt es keinen ausreichenden Beweis für die Behauptung der Klägerin, wonach der Beklagte die Leiche von Peggy in ein Waldstück in Thüringen gebracht habe. Es gebe daher keine Grundlage für ein Schmerzensgeld. Das Teilgeständnis des Mannes sei im Kern widerlegt und unter Druck entstanden, hieß es zur Begründung.

Der Fall Peggy: seit 20 Jahren wird nach Antworten gesucht

Der Tod der neun Jahre alten Peggy zählt zu den bekanntesten Kriminalfällen Deutschlands: Das Mädchen verschwand im Mai 2001 auf dem Heimweg nach der Schule im oberfränkischen Lichtenberg (Landkreis Hof) spurlos. Erst 2016 wurde ihre Leiche in einem Waldstück in Thüringen an der Grenze zu Bayern entdeckt. Ein Täter ist bis heute nicht überführt.

In dem Zivilverfahren vor dem Oberlandesgericht forderte die Mutter von Peggy 75.000 Euro Schmerzensgeld. Aufgrund von Aussagen des ehemaligen Verdächtigen während einer Vernehmung sei sie über 15 Jahre im Unklaren über den Verbleib ihres Kindes gewesen, hieß es zur Begründung. Dadurch habe sie psychische Beeinträchtigungen erlitten. Für jedes Jahr der Ungewissheit forderte die Mutter von Peggy 5.000 Euro von dem Mann.

Beklagter zog seine Aussage zurück

Bei Vernehmungen im Jahr 2018 hatte der damals 41 Jahre alte Beklagte angegeben, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben. Zuvor habe er den leblosen Körper des Mädchens von einem anderen Mann an einer Bushaltestelle in Lichtenberg entgegengenommen. Der Mann soll bei der Vernehmung allerdings von der Polizei unter Druck gesetzt worden sein. Die Polizei wies dies zwar zurück, doch der Mann widerrief sein Geständnis und kam auf freien Fuß.

Vor dem Oberlandesgericht hatte er dies bekräftigt: "Ich hab' einfach nichts verbrochen." Er habe sich über Jahre mit Anfeindungen und falschen Verdächtigungen auseinandersetzen müssen und wolle damit endlich abschließen, hatte der Mann bei einer mündlichen Verhandlung Mitte Juli gesagt.

Zuvor hatte bereits das Landgericht Hof die Klage von Peggys Mutter als unbegründet abgewiesen. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts wurde keine Revision zugelassen.

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