Mutter lässt Kinder von Schwester betreuen: Anzeige

Ostheim vor der Rhön (dpa/lby) - Trotz Verbots hat eine Mutter in Unterfranken ihre Kinder von Dritten betreuen lassen - und sich damit eine Anzeige der Polizei eingehandelt. Um Einkäufe zu erledigen, hatte die Frau ihre Schwester und deren Lebensgefährten in ihrer Wohnung in Ostheim vor der Rhön (Landkreis Rhön-Grabfeld) mit der Beaufsichtigung ihrer Kinder beauftragt, wie die Polizei am Dienstag mitteilte.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Ostheim vor der Rhön (dpa/lby) - Trotz Verbots hat eine Mutter in Unterfranken ihre Kinder von Dritten betreuen lassen - und sich damit eine Anzeige der Polizei eingehandelt. Um Einkäufe zu erledigen, hatte die Frau ihre Schwester und deren Lebensgefährten in ihrer Wohnung in Ostheim vor der Rhön (Landkreis Rhön-Grabfeld) mit der Beaufsichtigung ihrer Kinder beauftragt, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Dies stelle eine Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz dar und werde dem Landratsamt zur Anzeige gebracht.

Seit vergangenem Samstag gelten in Bayern wegen des Coronavirus weitreichende Ausgangsbeschränkungen sowie Versammlungs- und Kontaktverbote zu Menschen außerhalb des eigenen Hausstands. Die richtige Lösung wäre gewesen, Schwester und Freund um den Einkauf zu bitten und die Waren ohne Kontakt an der Haustüre abzulegen, sagte ein Polizeisprecher.

Über die Höhe der Bußgelder für die drei Betroffenen müsse noch entschieden werden. Fälle wie diese seien noch neu, sagte eine Sprecherin des Landratsamts Rhön-Grabfeld auf Anfrage. Die Geldstrafe solle aber durchaus eine Wirkung zeigen, betonte sie. Das Infektionsschutzgesetz sieht für Verstöße gegen Anordnungen Bußgelder von bis 25 000 Euro vor.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.