Muss Thailands Kronprinz Erbschaftssteuer in Bayern zahlen?

Weil der thailändische Kronprinz seinen Wohnsitz am Starnberger See hat, prüfen Juristen derzeit, ob er Steuern auf sein Erbe zahlen muss: Es könnten drei Milliarden Euro werden.
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Die Rückseite der Villa des thailändischen Kronprinzen Maha Vajiralongkorn in Tutzing am Starnberger See, von der Uferpromenade aus gesehen. Der Prinz hat die herrschaftliche Villa gekauft. Das Areal ist 5600 Quadratmeter groß, hat alten Baumbestand und ein Bootshaus am See.
dpa Die Rückseite der Villa des thailändischen Kronprinzen Maha Vajiralongkorn in Tutzing am Starnberger See, von der Uferpromenade aus gesehen. Der Prinz hat die herrschaftliche Villa gekauft. Das Areal ist 5600 Quadratmeter groß, hat alten Baumbestand und ein Bootshaus am See.

München - Der Tod des Königs von Thailand könnte dem Freistaat Bayern eine Milliardensumme einbringen. Grund ist eine Besonderheit der deutschen Erbschaftsteuer. Das berichtet das "manager magazin" in einer Vorabmeldung seiner neuesten Ausgabe, die am 18. November erscheint.

Im Oktober verstarb Thailands Monarch Bhumibol Adulyadej nach 70-jähriger Regentschaft im Alter von 88 Jahren. Sein einziger Sohn Maha Vajiralongkorn (64) ist Besitzer zweier Villen in Tutzing und Feldafing am Starnberger See. "Da der Kronprinz einen Wohnsitz in Deutschland hat, ist er hier auch erbschaftsteuerpflichtig", sagt Daniel Lehmann, Partner der Großkanzlei Baker Tilly Roelfs in München.

Der Kronprinz ist in Bayern keine Unbekannter

Setzt man das auf Prinz Vajiralongkorn vererbte Vermögen mit nur zehn Milliarden Euro an, könnte Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) 30 Prozent davon einkassieren: das wären drei Milliarden Euro. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2015 nahm Bayern nur 1,3 Milliarden Euro durch die Erbschaftssteuer ein.

Vermögen von vierzig Milliarden US-Dollar

Das Finanzministerium teilte auf Anfrage des Manager-Magazins mit, wegen des Steuergeheimnisses "keine konkreten Auskünfte" zum Fall des thailändischen Prinzen geben zu können. Bei einem Wohnsitz im Inland gelte jedoch "die unbeschränkte Steuerpflicht".

Thailands Königshaus zählt zu den reichsten Monarchien der Welt. Ihm gehören nicht nur 6500 Hektar Land daheim. Es ist auch Großaktionär der Siam Cement Group und der Siam Commercial Bank und besitzt die Mehrheit an der Hotelkette Kempinski. Das royale Gesamtvermögen wird auf etwa 40 Milliarden US-Dollar taxiert.

So könnte sich Thailands Kronprinz um die Erbschaftssteuer drücken

Es gibt allerdings einen kleinen Trick, mit dem sich das ganze Thema Erbschaftssteuer von einem Moment auf den nächsten in Luft auflösen könnte: Für Diplomaten fällt diese Abgabe nicht an.

Das "Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen" vom 18. April 1961 regelt, welche Vorschriften für Landesvertreter gelten. Dort heißt es in Artikel 23: "Der Entsendestaat und der Missionschef sind hinsichtlich der in ihrem Eigentum stehenden und der von ihnen gemieteten bzw. gepachteten Räumlichkeiten der Mission von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Steuern oder sonstigen Abgaben befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden." Und in Artikel 34: "Der Diplomat ist von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben befreit".

Allerdings war Kronprinz Vajiralongkorn eigentlich nie als Diplomat in Bayern unterwegs und seine Villa auch keine Diplomaten-Unterkunft, sondern ein Privathaus. Zumindest bis zum Tode seines Vaters. Denn seitdem prangt neben der Türklingel plötzlich ein Schild, das das noble Anwesen als "Thailändische Botschaft" ausweist...

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