Münchner Richter urteilen über Ablöse für Einbauküche

München (dpa/lby) - Wie teuer darf die Ablöse für eine Einbauküche ausfallen? Um diese Frage streiten seit bald zwei Jahren eine Hausverkäuferin und der Käufer - am Mittwoch (9.00 Uhr) soll die Entscheidung vor dem Oberlandesgericht München fallen.
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Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa
dpa Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa

München (dpa/lby) - Wie teuer darf die Ablöse für eine Einbauküche ausfallen? Um diese Frage streiten seit bald zwei Jahren eine Hausverkäuferin und der Käufer - am Mittwoch (9.00 Uhr) soll die Entscheidung vor dem Oberlandesgericht München fallen. Der Käufer des Einfamilienhauses hatte die Küche 2017 für 15 000 Euro mitgekauft. Dann fand er allerdings die Originalrechnung von nur 12 200 Euro und verlangte Schadenersatz, den ihm das Landgericht Landshut in Höhe von gut 7 000 Euro zusprach. Die Beklagte akzeptierte das nicht. Zum Auftakt des Berufungsprozesses im Juni schlugen die Münchner Richter zunächst einen Vergleich in halber Höhe vor.

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