Mordversuch bei Franken-Derby: Lange Haft für Club-Fan

Ein 24-Jähriger hatte einen Feuerlöscher gegen einen entgegenkommenden Zug geworfen. Jetzt haben ihn Richter wegen versuchten Mordes verurteilt.
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Der wegen versuchten Mordes verurteilte Matthias V. zu Prozessbeginn am 07.07.2015 im Landgericht Nürnberg-Fürth neben seinen Verteidigern Jan Bockemühl (l) und Inigo Schmitt-Reinholtz.
dpa Der wegen versuchten Mordes verurteilte Matthias V. zu Prozessbeginn am 07.07.2015 im Landgericht Nürnberg-Fürth neben seinen Verteidigern Jan Bockemühl (l) und Inigo Schmitt-Reinholtz.

Nürnberg - Weil er einen Feuerlöscher auf die Frontscheibe einer U-Bahn geworfen hat und dabei die Fahrerin im Gesicht und an den Armen durch herumfliegende Glassplitter verletzt worden war, muss ein 24 Jahre alter Fan des 1. FC Nürnberg lange Zeit ins Gefängnis. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den Mann wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren und einem Monat Haft.

Nach Auffassung des Gerichts warf der junge Mann am 11. August 2014 auf dem Weg zum Franken-Derby nach Fürth absichtlich den Feuerlöscher, den er vorher im Zug entleert hatte, aus dem eingeschlagenen Fenster der fahrenden U-Bahn heraus auf den entgegenkommenden Zug. Zuvor überklebte eine Horde von 100 Club-Fans, in die sich der Angeklagte gesellt hatte, Kameras und schlug Scheiben ein.

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„Kaum zu übertreffenden Gleichgültigkeit“

Die Richterin sprach von einer „kaum zu übertreffenden Gleichgültigkeit.“ Die U-Bahn-Fahrerin hatte ausgesagt, der Mann habe beim Werfen des Feuerlöschers direkt in ihre Richtung geschaut.

Der Club-Fan hatte den Wurf zugegeben. Nach seiner Darstellung wollte er den Feuerlöscher aber nicht gezielt gegen die andere U-Bahn werfen, sondern einen Weg neben den Gleisen treffen.

Die Verteidigung forderte deswegen nur eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung.

„Rote Linie überschritten“

Die Anklage sah das anders: Ob die Scheibe dem Aufprall standhalten würde, habe der Club-Fan nicht absehen können. Das heißt: Eine tödliche Verletzung der Fahrerin sei möglich gewesen. Für den Staatsanwalt habe der 24-Jährige „eine rote Linie überschritten“. Die Fahrerin müsse an dem Tag einen „Schutzengel“ gehabt haben. Bis heute leide sie an einem Trauma.

Das Gericht ging mit dem gestrigen Urteil noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die sieben Jahre Haft gefordert hatte.

Immerhin: Der Angeklagte hatte bei seinen Unterstützern Geld gesammelt und der Fahrerin der U-Bahn als Zeichen der Reue 4000 Euro übergeben.

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