Mordversuch auf Spielplatz - Revision eingelegt

Weil sich seine Frau von ihm getrennt hatte, wollte er sie nach Auffassung des Gerichts töten. Dieses verurteilte den Mann zu lebenslanger Haft. Doch damit ist der Fall noch nicht beendet.
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Der Mann will die lebenslange Haft für den Mordversuch an seiner Frau nicht akzeptieren. (Archivbild)
Der Mann will die lebenslange Haft für den Mordversuch an seiner Frau nicht akzeptieren. (Archivbild) © Daniel Karmann/dpa
Hersbruck

Ein wegen Mordversuchs an seiner von ihm getrennten Frau verurteilter 41-Jähriger hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts in Nürnberg eingelegt. Das teilte eine Justizsprecherin auf Nachfrage mit. Die Kammer hatte den Syrer am Montag vergangener Woche auch wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen verurteilt. 

Der Angeklagte hatte die Frau laut dem Urteil im Juli 2024 auf einem Spielplatz im mittelfränkischen Hersbruck mit einem Messer angegriffen und etwa 20 Mal auf sie eingestochen. Die Frau überlebte demnach nur, weil ihr ihre Tochter, ihr Sohn und zwei Freundinnen halfen und den Angreifer in die Flucht schlugen. 

Seiner 15-jährigen Tochter stach der Mann demnach in den Bauch und in den Arm. Eine der beiden anderen Frauen habe Schnittverletzungen erlitten.

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