Mordversuch an der Freundin: Angeklagter muss ins Gefängnis

Als sich seine 18 Jahre alte Freundin von ihm trennen wollte, stach er im Schlaf auf sie ein - dafür muss ein Lagerist aus Scheinfeld sechseinhalb Jahre ins Gefängnis.
von  Abendzeitung
Mit einem Küchenmesser (Symbolbild) hat ein Neffe auf seinen Onkel eingestochen
Mit einem Küchenmesser (Symbolbild) hat ein Neffe auf seinen Onkel eingestochen © Polizei

NÜRNBERG - Als sich seine 18 Jahre alte Freundin von ihm trennen wollte, stach er im Schlaf auf sie ein - dafür muss ein Lagerist aus Scheinfeld sechseinhalb Jahre ins Gefängnis.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den 22 Jahre alten Mann am Montag wegen versuchten Mordes. Es folgte beim Strafmaß weitgehend der Staatsanwaltschaft, die sieben Jahre Haft gefordert hatte. Im Vorfeld hatte der Lagerist bereits 20 000 Euro Schmerzensgeld gezahlt.

Das Paar hatte im Februar einen Faschingsball besucht. Dabei machte er ihr eine Szene, weil sie mit anderen Männern tanzte. Als es später in der Wohnung der Eltern des 22-Jährigen zur Aussprache kam, sagte sie ihm, dass sie sich zu eingeengt fühle und über eine Trennung nachdenke. Danach schlief sie ein. Der 22-Jährige drehte angesichts der drohenden Endes der Beziehung durch, zückte heimlich ein Messer und stach dreimal auf die wehrlose Freundin ein.

Als sie aufwachte, hielt er der jungen Frau Nase und Mund zu und drückte ihr ein Kopfkissen aufs Gesicht. Schließlich konnte sie sich befreien. Um ihren Freund zu besänftigen, hatte sie ihm nach Ermittlungsergebnissen vorgeheuchelt, er sei ihre große Liebe.

Zu Prozessbeginn hatte der 22-Jährige die Tat eingeräumt. Er habe seine Freundin aber nicht töten wollen, versicherte er. Auch den Vorwurf, er habe die 18-Jährige nach der Attacke noch mit einem Kissen ersticken wollen, bestritt der Angeklagte. Er habe nur Schreie in der elterlichen Wohnung verhindern wollen, sagte der junge Mann, der im Gerichtssaal immer wieder in Tränen ausbrach.

Nach dem Angriff auf die Freundin hatte er versucht, sich mit einem Stich in die Brust das Leben zu nehmen. Als dies missglückte, stülpte er sich eine Plastiktüte über den Kopf und wollte sich selbst ersticken, was ebenfalls misslang. Sein Opfer rief unterdessen die Mutter des Angeklagten zu Hilfe, die einen Notarzt verständigte.

dpa

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