Mordprozess gegen Stricher: Bizarre Details

Rechtsmediziner erklärt: So starb der erdrosselte Ex-Lehrer Heinrich E. Hatte er vorher Sex?
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Berny Meyer Illustration

Rechtsmediziner erklärt: So starb der erdrosselte Ex-Lehrer Heinrich E. Hatte er vorher Sex?

NÜRNBERG Der bizarre Mord an Ex-Lehrer Heinrich E. (58†) – hatte er noch Sex mit einem oder mehreren Gespielen, ehe er im Bett erdrosselt wurde? Auch das kam gestern am dritten Verhandlungstag im Mordprozess vor der Nürnberger Jugendkammer zur Sprache.

Die Stimmung war angespannt. Denn es passt Oberstaatsanwalt Hans Ellrott offensichtlich nicht, dass das Intimleben des Opfers in öffentlicher Sitzung so ausgebreitet wird. Der Angeklagte Yalcin A. (20), der als Stricher Geld verdient haben soll, wurde dagegen unter Ausschluss der Öffentlichkeit über sein Sexleben vernommen – auf Antrag seines Verteidigers Jan-Rüdiger Albert. Er befragte gestern fast schon penetrant den Rechtsmediziner Professor Peter Betz, wie genau Heinrich E. starb.

Eindeutig ist inzwischen per DNA-Analysen, dass Heinrich E. in der Tatnacht zum 13. Januar 2008 keinen Sex hatte, auch nicht mit dem Angeklagten, der bei ihm übernachtete. Der schmächtige Junge könnte ja erzählen, warum und wie er den fast 40 Jahre älteren, väterlichen Freund tötete. Doch er schwieg auch gestern, wippte gelangweilt mit den Füßen, während der Gutachter die wahrscheinliche Vorgehensweise rekonstruierte. Demnach schlief das Opfer in linksseitiger Bauchlage, als Yalcin ihm ein braunes Verlängerungskabel um den Hals legte und zuzog.

„Jemanden zu erdrosseln, ist eine sehr anstrengende Tätigkeit“, erklärte der Gutachter. „Es dauert mindestens drei Minuten, bis die Blutzufuhr zum Hirn dauerhaft unterbunden ist.“ Wahrscheinlich habe sich der Täter dabei mit dem Knie auf dem untersten Halswirbel gekniet.

Ist Heinrich E. dabei aufgewacht, hat er versucht, sich zu wehren? Entsprechende Spuren gibt es nicht. Auch hatte das Opfer über 2,3 Promille, denn Yalcin A. trank mit ihm vorher mitgebrachten Wodka. Ob auch er bei der Tat betrunken war, ist offen: Er wurde erst 36 Stunden später festgenommen.

Der Prozess geht am 29. Januar mit Plädoyers weiter. cis

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