Mordprozess gegen Patientin
Genet M. (34) soll eine Krankenschwester erstochen haben. Die psychisch kranke Afrikanerin bestreitet jedoch die Bluttat.
NÜRNBERG/ROTH „Nein, ich habe die Schwester nicht er-stochen. Ich hatte doch nie Streit mit ihr.“ Das erklärte Genet M. (34) gestern vor Gericht. Doch die Afrikanerin ist wegen Mordes angeklagt! Die Nürnberger Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, dass sie als damalige Patientin eines Awo-Pflegeheimes vor einem Jahr plötzlich mit einem Obstmesser ihre Pflegerin (43) getötet hat.
Klar ist: Die Angeklagte ist psychisch krank. Gutachter bescheinigten ihr bereits vorher Wahnvorstellungen. Seit 2005 lebte die Frau aus Eritrea zur Wiedereingliederung im offenen Wohnbereich des Pflegeheimes in Roth. Am 18. Januar stellte die Stationsschwester in ihrem Zimmer gerade die Abendmedizin für die Patienten zusammen – sie war völlig arglos...
„Mit einem Obstmesser bewaffnet“, so sieht es die Anklage, ging Genet M. in das Zimmer und stieß ihr ohne nachvollziehbaren Grund das Messer „wuchtig“ in die Brust. Eine Rippe und die Hauptschlagader wurden durchtrennt. „Spinnst du, hör auf!“, rief das entsetzte und überraschte Opfer noch. Danach brach die Schwerverletzte hilflos zusammen – sie verblutete noch am Tatort. Eine Kollegin machte kurz darauf die grauenhafte Entdeckung.
Staatsanwaltschaft hält die Frau für schuldfähig
Die Kripo fand Genet M. später in ihrem Patientenzimmer. Nachdem Zeugen sie unmittelbar nach der Tat aus dem Tatort-Raum haben kommen sehen und vor dem tödlichen Stich einen Streit zwischen den Frauen gehört hatten, wurde Genet M. festgenommen – was sie widerstandslos und apathisch über sich ergehen ließ. Als sie später wieder ansprechbar war, bestritt sie die Bluttat. Die 34-Jährige wurde im Bezirkskrankenhaus in Ansbach untergebracht.
Die Anklage lautet nun auf Mord. Im Mittelpunkt des zunächst auf drei Tage angesetzten Prozesses wird vor allem die Schuldfähigkeit der 34-Jährigen stehen. Doch die Kriminaltechnik hat in diesem Fall auch einen hohen Stellenwert: So wurden am Obstmesser DNA-Spuren der Angeklagten gefunden, wie der Erlanger Rechtsmediziner Peter Betz vor Gericht erklärte.
Bereits zu Prozessbeginn hatte Genet M.s Verteidiger deutlich gemacht, dass seine Mandantin wegen ihres Leidens nicht zu Erklärungen in der Lage sei. Ihre psychische Verfassung erlaube allenfalls ganz kurze Antworten auf gezielte Fragen des Gerichts. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft schon im Vorfeld des Prozesses erklärt, dass sie die Frau für absolut schuldfähig hält.
Der Prozess wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt.
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