Mordprozess 40 Jahre nach der Tat zieht sich in die Länge

Aschaffenburg (dpa/lby) - Im Prozess um den Mord an einer 15-Jährigen vor 40 Jahren in Aschaffenburg wird sich das Urteil verzögern. Nachdem der heute 57 Jahre alte Angeklagte nun doch einem psychologischen Gutachten zugestimmt habe, könne der geplante Urteilstermin am 6.
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Justitia-Figur auf dem Gerechtigkeitsbrunnnen auf dem Römerberg. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Archivbild
dpa Justitia-Figur auf dem Gerechtigkeitsbrunnnen auf dem Römerberg. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Archivbild

Aschaffenburg (dpa/lby) - Im Prozess um den Mord an einer 15-Jährigen vor 40 Jahren in Aschaffenburg wird sich das Urteil verzögern. Nachdem der heute 57 Jahre alte Angeklagte nun doch einem psychologischen Gutachten zugestimmt habe, könne der geplante Urteilstermin am 6. Februar nicht gehalten werden, teilte das Gericht am Mittwoch zum Ende des 5. Verhandlungstages mit.

Der Aufsehen erregende Mordprozess wird am Landgericht Aschaffenburg vor der Jugendkammer und unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Der Angeklagte war zur Tatzeit im Dezember 1979 erst 17 Jahre alt.

Bei dem Indizienprozess gilt eine an der Leiche gefundene Bissspur als möglicherweise entscheidender Hinweis zur Überführung. Eine zahnmedizinische Gutachterin hatte in der vergangenen Woche erklärt, das von mehreren genetischen Anomalien gezeichnete Gebiss des Angeklagten sei mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit für die Wunde verantwortlich.

Die Verteidigung zweifelt dies an und verlangte ein zweites Gutachten - zumal der Abgleich nur mit 1979 aufgenommenen Bildern der Wunde erfolgen konnte. Das Gericht ließ jedoch am Mittwoch ein von der Verteidigung erbetenes zweites Gutachten eines anderen Experten nicht zu. Es gebe keine hinreichenden Zweifel an der Zuverlässigkeit des Gutachtens.

Ein Fallanalytiker der Polizei berichtete im Zeugenstand, dass der Angeklagte aus einer Gruppe von mehr als 700 Personen herausgefiltert worden sei und schließlich auf Platz 1 der Liste der Verdächtigen landete. Das Vorgehen lasse darauf schließen, dass der Täter sein Opfer gekannt haben musste. Der Angeklagte und das Opfer waren Nachbarn. Die Verteidigung zweifelte die Methodik bei der Fallanalyse an.

Der Prozess wird an diesem Freitag fortgesetzt. Insgesamt müssen mindestens 40 Zeugen vernommen werden. Der über Jahrzehnte ungeklärte Fall war erneut aufgerollt wollen, als sich eine auf Altfälle spezialisierte Ermittlergruppe 2017 nochmals die Akten vorgenommen hatte.

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