Mordfall Peggy: Zeuge hat Ulvis Geständnis erfunden
Peter H. (52) wurde vom Bayreuther Ermittlungsrichter vernommen. Den Vorwurf der Aussage-Erpressung durch Polizeibeamte nahm er zurück
BAYREUTH/HOF Das Urteil wurde vor sechs Jahren gesprochen und ist längst rechtskräftig. Doch der Mordfall Peggy beschäftigt weiter die Justiz. Am Mittwoch wurde ein Zeuge, der den verurteilten Gastwirtssohn Ulvi K. (32) im Prozess schwer belastet hatte, vom Ermittlungsrichter des Bayreuther Amtsgerichts zwei Stunden lang vernommen. Grund dafür: Der Mann hatte in einer eidesstattlichen Versicherung erklärt, dass er von Polizeibeamten damals zu einer Falschaussage gedrängt worden sei (AZ berichtete).
Peter H. (52), mehrfach vorbestraft, war 2001 im Bezirkskrankenhaus Bayreuth untergebracht. Dort befand sich aufgrund eines Gerichtsbeschlusses auch der geistig behinderte Ulvi K. aus Lichtenberg (Oberfranken), gegen den wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ermittelt wurde – und wegen des Verdachts, mit dem spurlosen Verschwinden von Peggy K. (9) etwas zu tun zu haben.
Er hoffe auf Hafterleichterung oder eine vorzeitige Entlassung
Gegenüber der Polizei gab Peter H. in dieser Zeit zu Protokoll, dass ihm Ulvi K. den Mord an dem Mädchen gestanden habe. Dies trug später zur Verurteilung des behinderten Gastwirtssohns bei. Vor wenigen Wochen erklärte Peter H. nun, dass er damals die belastenden Aussagen nur deshalb gemacht habe, weil er von Polizeibeamten mit falschen Versprechungen dazu gedrängt worden sei. Die Staatsanwaltschaft Hof leitete daraufhin Ermittlungen gegen die Polizei wegen des Verdachts der Aussage-Erpressung ein.
Nach Angaben seines Anwalts Thomas Dolmany hielt Peter H. den Vorwurf der Aussage-Erpressung in der richterlichen Vernehmung nicht aufrecht. Dolmany: „Mein Mandant hat allerdings bekräftigt, dass ihm der Gastwirtssohn den Mord nie gestanden hat.“ Die belastende Aussage, so Dolmany, habe Peter H. von sich aus gegenüber der Polizei gemacht, weil er sich dadurch Vorteile wie Hafterleichterung oder eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis versprochen habe.
Der Frankfurter Rechtsanwalt Michael Euler, der ein Wiederaufnahmeverfahren in der Mordsache Peggy vorbereitet, sagte gestern zur AZ: „Die Aussage von Herrn H. beim Ermittlungsrichter, das angebliche Geständnis von Ulvi frei erfunden zu haben, ist ein eindeutiger Grund, das Verfahren noch einmal aufzurollen.“
Helmut Reister
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