Mord vor 40 Jahren: Gutachten überführt Angeklagten nicht

Aschaffenburg (dpa/lby) - Im Prozess um einen Mord vor 40 Jahren in Aschaffenburg hat ein neues zahnmedizinisches Gutachten keine Klarheit schaffen können. Die an der Leiche des damals 15 Jahre alten Opfers gefundene Bissspur sei nicht klar dem Gebiss des Angeklagten zuzuordnen, sagte Gutachter Claus Grundmann am Montag am Landgericht Aschaffenburg aus.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Justitia-Statue. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild
dpa Justitia-Statue. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild

Aschaffenburg (dpa/lby) - Im Prozess um einen Mord vor 40 Jahren in Aschaffenburg hat ein neues zahnmedizinisches Gutachten keine Klarheit schaffen können. Die an der Leiche des damals 15 Jahre alten Opfers gefundene Bissspur sei nicht klar dem Gebiss des Angeklagten zuzuordnen, sagte Gutachter Claus Grundmann am Montag am Landgericht Aschaffenburg aus.

Wegen des Mordes im Dezember 1979 im Aschaffenburger Schlosspark muss sich ein heute 57 Jahre alter Mann verantworten. Er bestreitet die Tat. Die Bisswunde gilt als wesentlicher Hinweis in dem Indizienverfahren. Die Verhandlung wird hinter verschlossenen Türen geführt, weil der Angeklagte zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war und damit nach Jugendstrafrecht behandelt werden muss.

Das jahrzehntelang ungelöste Rätsel um das Verbrechen schien unmittelbar vor der Lösung, nachdem eine auf Altfälle spezialisierte Ermittlergruppe der Aschaffenburger Kripo das Geschehen neu aufgerollt hatte. Ein erstes zahnmedizinisches Gutachten einer Münchner Sachverständigen war zu dem Ergebnis gekommen, dass das Gebiss des Angeklagten mit großer Wahrscheinlichkeit ursächlich für die Bisswunde war.

Bei genauerer Betrachtung fielen der Jugendkammer am Landgericht aber eklatante Fehler in dem Gutachten auf. Unter anderem hatte die Expertin behauptet, bei dem Angeklagten sei ein Zahn genetisch gar nicht angelegt gewesen. Dieser Zahn war aber auf späteren Röntgenbildern zu sehen, die nach der Tat entstanden sind.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Dann könnte unter Umständen auch schon ein Urteil fallen. Über einen Antrag der Staatsanwaltschaft, nun noch ein dental-radiologisches Gutachten zu Rate zu ziehen, hatte das Gericht zunächst nicht entschieden.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.