Mord von Mespelbrunn: Am Mittwoch fällt das Urteil

Der Angeklagte Alexander R. (38) schwieg bis zuletzt in dem Prozess. Auch die Aussagen von 62 Zeugen konnten den Tathergang nach zwei Jahren nicht klären
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Das Mord-Opfer: Carmen S. (32). Die verheiratete Frau hatte die eindeutigen Annäherungsversuche des Angeklagten abgewiesen.
SAT1 Das Mord-Opfer: Carmen S. (32). Die verheiratete Frau hatte die eindeutigen Annäherungsversuche des Angeklagten abgewiesen.

Der Angeklagte Alexander R. (38) schwieg bis zuletzt in dem Prozess. Auch die Aussagen von 62 Zeugen konnten den Tathergang nach zwei Jahren nicht klären

ASCHAFFENBURG Ist Alexander R. (38) wirklich ein Mörder? Oder hat er die 32-jährige Carmen S. im Streit erstochen – ungeplant, aus einer Gefühlsregung heraus? Wenn das Landgericht Aschaffenburg am Mittwoch das Urteil für den Angeklagten verkündet, hat es eine Woche lang für die Entscheidung Zeit gehabt. Verhandelt wird seit dem 26. April.

62 Zeugen wurden gehört, nur der Angeklagte nicht. Alexander R. sagte bis auf ein paar Mal „jawoll“ nichts. Dass er der Täter war, haben seine Verteidiger eingeräumt. Warum Carmen S. im Juni vor zwei Jahren vorm Schlosshotel Mespelbrunn (Kreis Aschaffenburg) getötet wurde, ist aber nach wie vor ungeklärt.

Der Fall sorgt seit fast zwei Jahren für Aufsehen. Nicht nur der gewaltsame Tod der dreifachen Mutter erschütterte die Gemeinden im Spessart. Es waren auch die spektakuläre Flucht des Angeklagten und seine kriminelle Vergangenheit, die die Menschen beunruhigten.

Alexander R. arbeitete ab und zu als Aushilfe im Wasserschloss in Mespelbrunn. Auch das Opfer war dort beschäftigt. Nach Ansicht von Oberstaatsanwalt Walther Schmidt verliebte sich der Mann in die verheiratete Frau. „Er schrieb ihr Liebesbriefe und umwarb sie.“ Doch die 32-Jährige lehnte eine Beziehung ab.

Schon 1993 hatte er eine Frau nach Spanien entführt

Am 25. Juli 2008 soll Alexander R. seinem Opfer mit dem Auto auf den Schlossparkplatz gefolgt sein – „um sie für die durch die Absage erlittenen Schmerzen zu bestrafen“, sagte der Ankläger im Plädoyer. Eine Zeugin erinnerte sich an einen lautstarken Streit, andere Zeugen sahen ein Auto wegfahren. Die Tat aber hat niemand beobachtet.

Nach der tödlichen Messerattacke begann ein fast einjähriges Versteckspiel des mutmaßlichen Täters mit der Polizei. Alexander R. kommt aus der kleinen Spessartgemeinde Heimbuchenthal. Er kennt sich in der Region bestens aus. Zweimal tauchte er in der Heimat auf, entwischte den Ermittlern knapp. Die Beamten durchkämmten Scheunen und Jagdhütten, Hubschrauber kreisten über Mespelbrunn.

Am 30. März 2009 wagte sich der verschmähte Liebhaber wieder nach Mespelbrunn. Wie er über seine Anwälte zugab, nahm er drei Verwandte als Geiseln, raubte ihnen EC- Karten und PIN-Nummern. Damit hob er noch am selben Tag Bargeld ab.

Alexander R. ist kein unbeschriebenes Blatt. 1993 entführte er seine Ex-Freundin nach Spanien und musste dafür monatelang in Haft. Bei der Polizei ist er auch wegen Bedrohung, Körperverletzung, Hausfriedensbruchs, Freiheitsberaubung, Diebstahls und fahrlässiger Trunkenheit bekannt. International fahndeten die Ermittler nach ihm.

Fast auf den Tag genau ein Jahr nach der Bluttat wurde Alexander R. im französischen Colmar gefasst – bei einer allgemeinen Kontrolle. „Die Geschichte seiner Flucht könnte ein Bestseller werden“, sagte selbst Verteidiger Christoph Jahrsdörfer.

Oberstaatsanwalt Schmidt hat für den Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe mit Sicherungsverwahrung beantragt. Die Verteidiger plädierten auf 14 Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags.

Alexander R. äußerte sich während der zehn Verhandlungstage nicht zu den Vorwürfen. Nicht einmal seinen Namen nannte er. Nahezu regungslos verfolgte er den Prozess. Der Ankläger kommentierte: „Er benimmt sich wie ein trotziges Kind, so als wollte er das Gericht mit Missachtung strafen.“ dpa/azn

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