Mord von 1979: Gericht lehnt Befangenheitsantrag ab

Aschaffenburg (dpa/lby) - Im Prozess um den Mord an einer 15-Jährigen vor 40 Jahren hat die Jugendkammer des Landgerichtes Aschaffenburg am Mittwoch einen Befangenheitsantrag abgelehnt. Die von der Verteidigung des heute 57 Jahre alten Angeklagten vorgebrachte Kritik, die Reihenfolge der geladenen Zeugen könne die Urteilsfähigkeit der beiden Laienrichter in der Jugendkammer beeinflussen, sei nicht stichhaltig.
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Das Justizgebäude in Aschaffenburg, in dem sich das Landgericht befindet. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
dpa Das Justizgebäude in Aschaffenburg, in dem sich das Landgericht befindet. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Aschaffenburg (dpa/lby) - Im Prozess um den Mord an einer 15-Jährigen vor 40 Jahren hat die Jugendkammer des Landgerichtes Aschaffenburg am Mittwoch einen Befangenheitsantrag abgelehnt. Die von der Verteidigung des heute 57 Jahre alten Angeklagten vorgebrachte Kritik, die Reihenfolge der geladenen Zeugen könne die Urteilsfähigkeit der beiden Laienrichter in der Jugendkammer beeinflussen, sei nicht stichhaltig.

Bei einem so umfangreichen Verfahren sei es für die Schöffen ebenso wie für die Berufsrichter sinnvoll, zunächst einen Überblick über den Gang der Ermittlungen zu erhalten. Die Verteidigung hatte kritisiert, dass zunächst Polizei-Ermittler gehört wurden und damit bereits eine verfestigte Sicht auf das Geschehen etabliert werde.

In dem vor einer Woche begonnenen Prozess hat am Mittwoch auch eine ehemalige Klassenkameradin des Angeklagten ausgesagt. Sie habe sich daran erinnert, dass der Mann ihr gegenüber angegeben habe, am Tatabend gemeinsam mit dem späteren Opfer in der Nähe des Tatortes unterwegs gewesen zu sein.

Am Nachmittag wird das Gutachten einer Zahnmedizinerin erwartet, das sich vor allem mit der Zuordnung einer Bisswunde zum Gebiss des Angeklagten beschäftigt. Die Bisswunde, die der Mann dem Opfer zugefügt haben soll, gilt als eines der wichtigsten Hinweise in dem Indizienprozess.

Das Verfahren war möglich geworden, nachdem der über Jahrzehnte ungelöste Altfall von einer auf sogenannte Cold Cases spezialisierten Ermittlergruppe neu aufgegriffen wurde. Der 57-Jährige sitzt seit Mai in Untersuchungshaft. Der Prozess muss nach Jugendstrafrecht in nichtöffentlicher Sitzung geführt werden, weil der Angeklagte zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war. Ihm droht im Falle einer Verurteilung eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft. Ein Urteil wird am 6. Februar erwartet.

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