Mord-Prozess: Freispruch 21 Jahre nach der Tat

Die Tat geschah 2005. Das Opfer war eine Studentin. Die 19-Jährige starb vor einer Telefonzelle. Erst jetzt fällt die Justiz ein Urteil über den Verdächtigen, der aus Australien angereist war.
dpa |
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In Österreich ist ein 42-jähriger Mann 21 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer Studentin freigesprochen worden. (Symbolbild)
In Österreich ist ein 42-jähriger Mann 21 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer Studentin freigesprochen worden. (Symbolbild) © Matthias Röder/dpa
Innsbruck

21 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer Studentin in Österreich bleibt der Fall ungeklärt. Das Landesgericht Innsbruck sprach den 42-jährigen Angeklagten frei. Die Geschworenen waren einstimmig für einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Dem heute in Australien lebenden Mann war vorgeworfen worden, die 19-Jährige im Juni 2005 durch zwei wuchtige Stiche mit einem Küchenmesser in Brust und Rücken vor einer Telefonzelle getötet zu haben. Das Opfer und der Angeklagte hatten zuvor eine Studentenparty besucht. Mehrere erst vor wenigen Jahren ausgewertete DNA-Spuren - unter anderem ein Zigarettenstummel am Tatort - schienen auf den heute 42-Jährigen hinzudeuten. 

Angeklagter schon einmal in Untersuchungshaft

Der Angeklagte zählte von Anfang an zum Kreis der möglichen Täter und saß laut Behörden 2014 sogar mehrere Wochen in Untersuchungshaft. Da sich aber eine DNA-Spur damals als nicht aussagekräftig herausgestellt hatte, wurde der Mann wieder entlassen.

Der Verdächtige wehrte sich stets gegen den Verdacht. Sein Verteidiger hob hervor, dass die DNA-Spuren kein Beweis seien und ein Motiv völlig fehle.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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