Mord per Güterzug: 15 Jahre Haft

Ansbach: Der Verurteilte hatte vor sechs Jahren einen Selbstmord seines Opfers vorgetäuscht.
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Starb auf einem Bahngleis: das 49-jährige Mordopfer.
SAT1 Starb auf einem Bahngleis: das 49-jährige Mordopfer.

Ansbach: Der Verurteilte hatte vor sechs Jahren einen Selbstmord seines Opfers vorgetäuscht.

ANSBACH Erst schlug er den Zechkumpanen bewusstlos und raubte ihn aus, dann legte er ihn auf die Bahngleise vor einen Güterzug. Wegen dieser Mordtat verurteilte das Landgericht Ansbach gestern den 34-jährigen Sven M. zu 15 Jahren Haft. Dem mehrfach vorbestraften Täter sei klar gewesen, dass sein Opfer (49) noch gelebt habe, sagte der Richter. Er habe nicht eine fahrlässige Tötung verschleiern, sondern sein Opfer umbringen wollen.

Denn hätte der 49-Jährige überlebt und seinen Peiniger angezeigt, wäre der frisch aus der Haft Entlassene sofort wieder ins Gefängnis gekommen.

Wie vom Täter beabsichtigt, gingen die Ermittler im August 2002 zunächst von einem Selbstmord aus. Dass es sich nicht um einen freiwilligen Tod handelte, kam eher zufällig ans Licht. Zwar war die damalige Partnerin des Verurteilten an der Tat beteiligt, doch hatte die 45-Jährige jahrelang geschwiegen. Der Angeklagte selbst jedoch prahlte mit seiner Tat im Gefängnis, wo er inzwischen wegen einer anderen Tat einsaß.

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