Mord ohne Leiche: Diese zwei Bestatter sollen ins Gefängnis
Der Staatsanwalt fordert 15 Jahre und lebenslange Haft für die beiden Angeklagten. Das Urteil am Landgericht soll am kommenden Montag gesprochen werden
NÜRNBERG Es ist der gruseligste Prozess des Jahres: Im Verfahren gegen zwei fränkische Bestatter, die einen Kollegen ermordet und eingeäschert haben sollen, forderte die Staatsanwaltschaft am Montag hohe Haftstrafen.
Oberstaatsanwalt Thomas Strohmeier beantragte vor dem Landgericht Nürnberg für den „Mord ohne Leiche“ 15 Jahre Haft für den Angeklagten Friedrich P. – und lebenslang für Michael S., der auch der Drahtzieher sei. Bei S. sei auch die besondere Schwere der Schuld gegeben, betonte Strohmeier.
Rückblick: Friedrich P. hatte gestanden, den 43-jährigen Erich W. im April 2007 mit einem Kantholz erschlagen zu haben, weil dieser von Michael S. 72.000 Euro für den Verkauf seines Bestattungsinstitutes in Erlangen eingefordert habe. P. sagte zum Prozessauftakt, im Auftrag von S. gehandelt zu haben. Der aber bestritt die Tat und erklärte stattdessen über seine Anwältin, Erich W. lebe noch und habe sich ins Ausland abgesetzt.
Keine DNA, keine Leiche, nur eine Aussage
Doch an der Glaubwürdigkeit von Friedrich P. bestehe „nicht einmal der Ansatz eines Zweifels“, betonte der Staatsanwalt. Der geständige Angeklagte habe überhaupt keine Veranlassung gehabt, sich selbst derart massiv zu belasten. Er hätte die Tat auch vollständig Michael S. in die Schuhe schieben können. Durch die anschließende Verleumdung des Opfers habe S. sein Opfer ein zweites Mal getötet, sagte Strohmeier. Da Erich W. nirgends beerdigt worden sei, habe S. dessen Angehörigen zudem einen Ort der Trauer verwehrt. „Er sollte keine Gelegenheit mehr haben, jemandem zu schaden“, sagte Strohmeier.
Die Anwältin von Michael S. sprach in ihrem Plädoyer dagegen von einem Rachefeldzug mit einer frei erfundenen Geschichte. Sie forderte für ihren Mandanten Freispruch. P. habe im Jahr 2000 sein eigenes Bestattungsinstitut verloren und gebe S. dafür die Schuld. Mit der „Mord-Geschichte“ wolle er sich nun an S. rächen. „Wir haben weder DNA, noch eine Leiche. Wir haben nur die Aussage von P.“, betonte sie. Weil dieser ohnehin schon alles verloren habe, nehme er dafür auch einen Gefängnisaufenthalt in Kauf.
Der Anwalt von P. plädierte dagegen für eine Verurteilung wegen Mordes. Allerdings beantragte er für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren: Denn durch sein Geständnis im August 2008, als er wegen Betrugsverdachts festgenommen worden war, sei die Aufklärung des Mordes schließlich überhaupt erst möglich geworden. „Die Ermittler tappten vorher 16 Monate im Dunkeln“, schilderte er. „Ohne das Geständnis wäre der Mord nie aufgearbeitet worden“.
Das Urteil soll nun am kommenden Montag gesprochen werden.
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