Mord-Monster: Anwalt legt Revision ein
Verteidiger Richard Müller: „Es gibt keine Beweise, dass die Leiche missbraucht wurde.“
NÜRNBERG Zu lebenslanger Haft wurde Stefan S. (48) wegen Mordes an seiner Freundin Helga B. (57) verurteilt (AZ berichtete). Der Grund: Der Maler hatte schon 1986 eine Frau erstochen und danach missbraucht. Doch sein Anwalt Richard Müller kündigte jetzt Revision gegen das Urteil an. Er will eine geringere Strafe für das Mord-Monster.
Vom „frappierendem Gleichklang der beiden Taten“ hatte Richter Peter Wörner gesprochen. Doch Verteidiger Müller sieht „gravierende Unterschiede, die nicht berücksichtigt wurden“.
Er erstach er sie – und missbrauchte die Sterbende.
Bei der ersten Bluttat hatte Frauenheld Stefan S. eine Kneipen-Bekannte in Kiel nach Hause begleitet. Er wollte Sex, die Frau (21) nicht. Da erstach er sie – und missbrauchte die Sterbende. 20 Jahre danach zog er zu Helga B. (57) in die Nürnberger Nordstadt. Sie warf ihn nach sechs Monaten hinaus. Am 17. Juli 2007 wollte er sie mit einem Friseur-Gutschein (60 Euro) umstimmen. Sie tranken Kaffee, dann kam es zum Streit.
Weil sie nicht mit ihm schlafen wollte, so das Schwurgericht, habe er sie erstochen, ihr schwarze Strapse angelegt und die Leiche geschändet. „Sie hatten vorher Sex miteinander“, behauptet Müller. Es gebe keine Beweise, dass er der Toten Strapse anzog. „Was nicht bewiesen werden kann“, so der Anwalt, „kann auch nicht negativ für den Angeklagten ausgelegt werden. Der Maler habe die Frau nach dem Sex im Affekt getötet – aus Wut über den Hinauswurf. Deshalb sei eine Strafe wegen Totschlags – maximal 15 Jahre – angebracht...
Im Knast wird Stefan S. nur von einer Ex-Freundin besucht, der Mutter seiner Tochter (9), die das Kind auch mal mitbringt. „Er hat mich nie geschlagen, war immer hilfsbereit“, sagte sie vor Gericht.
cis
- Themen:
- Mord