Mord aus Fürsorge: Sieben Jahren Haft

Wollte er seine Frau vom jahrelangen Leid erlösen? Oder sie schlicht loswerden? Ein Mann aus Schwabach ist als Mörder verurteilt worden. Ein gewöhnlicher Krimineller ist er dennoch nicht.
dpa |
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild
dpa Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild

Nürnberg (dpa/lby) – Juristisch betrachtet, war es Heimtücke. Doch selbst der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer am Landgericht Nürnberg-Fürth schien ein wenig Mitleid mit dem kranken Mann zu haben, den er gerade als Mörder zu sieben Jahren Haft verurteilt hat. "Das mag Ihnen jetzt wie Hohn und Spott vorkommen", sagte er an den Angeklagten gewandt, als er den Heimtücke-Paragrafen erklärt.

Der 60-Jährige hatte im Januar 2019 seine schwerkranke Ehefrau im gemeinsamen Ehebett mit einem Kopfkissen erstickt. Anschließend fackelte er die gemeinsame Wohnung ab und versuchte so, seiner Frau in den Tod zu folgen. Letzteres gelang nicht. "Wahrscheinlich ist für ihn der größte Schaden, dass er es überlebt hat", folgerte der Richter.

Der Prozess in Nürnberg, der sich über viele Wochen und zwölf Verhandlungstage erstreckte, warf ein schonungsloses Schlaglicht auf die Abgründe des Lebens. Ärzte und Polizisten, Freunde, Geschäftspartner, Nachbarn und Kollegen wurden als Zeugen gehört, vier Gutachter vernommen. Sie alle zeigten auf, wie eine glückliche Ehe und ein erfolgreiches Berufsleben durch Krankheit und Finanzsorgen beeinflusst werden, wie nahe Liebe und Fürsorge bei Tod und Verbrechen liegen können.

Das spätere Opfer litt seit Jahren an einer Krebserkrankung und weiteren körperlichen Leiden. Bis auf 40 Kilogramm war die Frau phasenweise abgemagert, das Leben schien keinen Sinn mehr zu machen. Gedanken an Selbsttötung kamen auf, auch an assistiertes Sterben in der Schweiz. Als die Krebserkrankung erneut aufzuflammen drohte, wurden die Gedanken konkreter.

Doch eine "nachhaltige und ernstliche" Absicht zu sterben, war bei der Frau für das Gericht nicht nachweisbar. "Es war keine Tötung auf Verlangen im Sinne des Strafgesetzbuches", sagte der Vorsitzende Richter. Im Gegenteil: Die letzten Gespräche mit der besten Freundin, der letzte Besuch bei der Ärztin - alles deutete daraufhin, dass sie zumindest den Befund einer Computertomographie noch abwarten wollte. Denn: Statt der erneuten Krebserkrankung hatte medizinisch zum damaligen Zeitpunkt auch eine völlig andere, vergleichsweise harmlose Erklärung zur Debatte gestanden.

Der Angeklagte hatte zur Tatzeit an einer mindestens mittelschweren Depression gelitten, wie Gutachter herausfanden. Er habe nicht mehr an einen guten Ausgang glauben können, eine positive Diagnose für seine Frau habe in seinem Denken gar nicht mehr als Möglichkeit existiert. Die Tötung seiner Frau und seiner selbst schien ihm der einzige Ausweg.

Mit sieben Jahren Haft für einen Mord blieb das Landgericht in seiner Strafzumessung unterhalb des Durchschnitts und weit unterhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Haft gefordert hatte. Das Gericht erkannte vor allem an, dass der Angeklagte durch sein mehrfach wiederholtes Geständnis ohne jedes Taktieren eine Verurteilung wegen Mordes überhaupt erst möglich gemacht hat.

Ob es dabei bleibt, ist noch nicht ganz klar. Die Verteidiger, die drei Jahre Haft für ausreichend angesehen hatten, wollen die Möglichkeit einer Revision prüfen. Auch aus ihrer Sicht ist der Angeklagte auch ein Opfer seiner Umstände geworden. Und auch der Gesetzeslage in Deutschland. Assistiertes Sterben war zum Tatzeitpunkt verboten - das Verfassungsgericht machte erst im Februar 2020 den Weg dafür frei.

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