Mord auf Hochzeitsfest - Verteidigung legt Revision ein

Vor den Augen zahlreicher Gäste erschießt ein junger Mann den Vater seiner Ex. Das Mordurteil will die Verteidigung nicht hinnehmen.
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Nach Todesschüssen auf einer Hochzeit hat die Verteidigung des Angeklagten Revision gegen das Mordurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth eingelegt.
Nach Todesschüssen auf einer Hochzeit hat die Verteidigung des Angeklagten Revision gegen das Mordurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth eingelegt. © Daniel Karmann/dpa
Nürnberg

Nach Todesschüssen auf einer Hochzeit hat die Verteidigung des Angeklagten Revision gegen das Mordurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth eingelegt. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit. Auf der Feier hatte ein junger Mann eine Pistole gezogen und dem Vater seiner Ex-Lebensgefährtin sechsmal in den Rücken geschossen. 

Das Landgericht hatte den 27-jährigen Franzosen wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter Gregor Zaar hatte im Urteil seiner Kammer von einer Tat mit "Hinrichtungscharakter" gesprochen. 

Zwischen den beiden Familien schwelte demnach jahrelang ein erbitterter Streit, der schließlich in der Bluttat gipfelte. Es ging um Untreue-Vorwürfe, Geldforderungen und die Familienehre. Die Tat sei ein Akt der Selbstjustiz gewesen, der Angeklagte habe sich damit über die Rechtsordnung erhoben, hieß es im Urteil.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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