Mord an Schwiegervater: Anklage fordert lebenslänglich

Regensburg (dpa/lby) - Im Prozess gegen einen 39-Jährigen wegen eines tödlichen Angriffs mit einer Schublade auf seinen Schwiegervater haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage lebenslange Haft wegen Mordes verlangt. Die Verteidigung ging am Mittwoch vor dem Landgericht Regensburg hingegen von einem Totschlag aus und plädierte auf vier Jahre Haft.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Angeklagte spricht im Verhandlungssaal des Landgerichts mit seinem Verteidiger Uwe Grabner. Foto: Armin Weigel/Archiv
dpa Der Angeklagte spricht im Verhandlungssaal des Landgerichts mit seinem Verteidiger Uwe Grabner. Foto: Armin Weigel/Archiv

Regensburg (dpa/lby) - Im Prozess gegen einen 39-Jährigen wegen eines tödlichen Angriffs mit einer Schublade auf seinen Schwiegervater haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage lebenslange Haft wegen Mordes verlangt. Die Verteidigung ging am Mittwoch vor dem Landgericht Regensburg hingegen von einem Totschlag aus und plädierte auf vier Jahre Haft. Der Angeklagte hatte im Prozess die Tat eingeräumt und angegeben, er habe aus Affekt heraus gehandelt. Die Staatsanwaltschaft ging hingegen von Habgier als Motiv aus.

Im Dezember war es in Straubing zu einem Streit um gut 10 000 Euro gekommen, die das spätere Opfer seiner Tochter und dem Schwiegersohn zur Verwaltung überlassen hatte und nun zurückwollte. Der 39-Jährige schubste den 62-Jährigen zu Boden, schlug ihm eine Holzschublade mehrfach auf den Kopf und verletzte ihn mit einem abgesplitterten Holzteil am Hals. Der Mann starb.

Seine Tochter, die Ex-Frau des Angeklagten, ist Nebenklägerin. Ihre Vertretung forderte zusätzlich die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte: "Ich schäme sich wegen der Tat vor meiner Familie. Ich kann's leider nicht mehr rückgängig machen. Aber ich bereue es zutiefst." Das Urteil soll am 11. Juli gesprochen werden.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.