Mord an junger Türkin: Vater zu lebenslanger Haft verurteilt

Aus verletzter Eitelkeit und Verlustangst hat ein türkischer Vater in Schweinfurt seine Tochter getötet und muss nun eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Die Verteidigung hält den 46-Jährigen aber für vermindert schuldfähig und will in Revision gehen.
von  Abendzeitung
Mehmet Ö. mit seinem Anwalt vor Gericht
Mehmet Ö. mit seinem Anwalt vor Gericht © dpa

SCHWEINFURT - Aus verletzter Eitelkeit und Verlustangst hat ein türkischer Vater in Schweinfurt seine Tochter getötet und muss nun eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Die Verteidigung hält den 46-Jährigen aber für vermindert schuldfähig und will in Revision gehen.

Mit 68 Messerstichen hat der 46-jährige Mehmet Ö. aus Nordbayern seine schlafende Tochter getötet - dafür muss er lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht Schweinfurt verurteilte den Dönerbudenbesitzer am Mittwoch wegen heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen. „Er tötete seine Tochter aus Wut, Verärgerung und narzisstischer Kränkung heraus“, sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ott.

Von einem „Ehrenmord“ wollte sie allerdings nicht sprechen. Die religiöse Einstellung des 46-Jährigen habe keine Rolle bei der Tat gespielt. Mehmet Ö. hatte zum Prozessauftakt vor zweieinhalb Wochen zugegeben, die 15 Jahre alte Büsra im Juni 2009 mit einem 30 Zentimeter langen Fleischmesser getötet zu haben, weil er Angst davor gehabt habe, sie an einen Mann zu verlieren.

Die lebensfrohe Gymnasiastin hatte einen weltlichen Lebensstil und war mit einem türkischstämmigen Jungen befreundet. „Er hat seine Tochter deshalb getötet, weil er es nicht ertragen hat, dass sie eine Beziehung zu einem jungen Mann eingegangen ist, die er nicht gebilligt hat“, sagte die Vorsitzende Richterin. Diese „furchtbare Tragödie“ sei ein auch im Nachhinein unfassbares Ereignis. „Eine Familie wurde zerstört.“

"Harmlose Beziehung" kränkte den Vater zutiefst

Bis zur Pubertät sei die Beziehung zwischen Vater und seiner ältesten Tochter „ausgezeichnet“ gewesen, sagte die Richterin. Als sich Büsra dann aber geweigert habe, die „harmlose Beziehung“ mit ihrem älteren Freund, die über Händchenhalten und Küssen nicht hinausgegangen sei, zu beenden und diese dann auch noch öffentlich bekanntgeworden sei, sei Ö. zutiefst gekränkt und in seiner Eitelkeit verletzt worden.

Er habe zunehmend die Kontrolle über seine Tochter verloren und keine andere Lösung mehr gesehen, als sie zu töten. „Er hat seine eigenen persönlichen Vorstellungen über das Lebensrecht seiner Tochter gestellt“, sagte Ott. Dies stehe als Motiv auf der moralisch niedrigsten Stufe.

Mit ihrem Urteil folgte die Strafkammer dem Antrag von Oberstaatsanwalt Rainer Gündert, der in seinem Plädoyer von einem „eklatanten Missverhältnis“ zwischen Auslöser und Tat gesprochen hatte. Verteidiger Jan Paulsen hatte indes eine nicht lebenslängliche Strafe gefordert. Sein Mandant sei aufgrund einer schweren Depression nur vermindert schuld- und steuerungsfähig gewesen, erklärte er und kündigte Revision gegen das Urteil an.

Der Angeklagte nahm das Urteil wegen Mordes nahezu regungslos auf, den Blick gesenkt, die Hände gefaltet. In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung bat Ö. für den Mord erneut um Entschuldigung. „Ich bereue sehr, was ich gemacht habe, das war ein großer Fehler“, sagte er in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung. Er sei in der Rolle eines Vaters, der den Verstand verloren habe. „Ich habe sie getötet, um sie vor den schlimmen Sachen zu schützen.“ Die Tat hatte in der muslimischen Gemeinde in Schweinfurt großes Entsetzen ausgelöst. In der 51.000-Einwohner-Stadt leben rund 2400 Türken. (apn/dpa)

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