Mollath: Brisantes Verfahren vor dem Nürnberger Landgericht
Eigentlich geht es um eine einstweilige Verfügung gegen die Website "Nürnberg Wiki". Aber auch Gustl Mollath spielt eine Rolle und die Hypo-Vereinsbank.
NÜRNBERG - Vordergründig geht es in der Verhandlung am Freitag vor dem Nürnberger Landgericht nur um eine einstweilige Verfügung, die gegen den Betreiber der Internetplattform „Nürnberg Wiki“ erwirkt werden soll. Doch dahinter verbirgt sich ein Fall mit erheblicher Brisanz. Gustl Mollath, Deutschlands bekanntester Psychiatrie-Patient, spielt dabei eine Rolle - und die dubiosen „Schwarzgeld“-Geschäfte der Hypo-Vereinsbank.
In einem sechsseitigen Schreiben aus dem Jahr 2008 an die Strafvollstreckungskammer in Regensburg prangert Gustl Mollath die undurchsichtigen Geldtransfers der Hypo-Vereinsbank an, die auch Gegenstand eines internenen Revisionsberichts des Geldhauses sind. Dabei nennt Mollath auch verschiedene Namen von Bank-Mitarbeitern, die darin verwickelt sein sollen. Das Schreiben hat der Betreiber der Internetplattform in voller Länge veröffentlicht.
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Eine der genannten Bankangestellten, die die Hypo-Vereinsbank im Zuge der Affäre inzwischen verlassen hat, geht nun gerichtlich gegen den Verantwortlichen von „Nürnberg Wiki“ vor und will ihm die Nennung ihres Namens sowie diverse Äußerungen per einstweiliger Verfügung verbieten lassen. Er wehrt sich dagegen und hat mit Rechtsanwalt Gerhard Strate, der auch Gustl Mollath vertritt und das Wiederaufnahmeverfahren durch-gesetzt hat, einen prominenten Mitstreiter an seiner Seite.
Mollath-Unterstützer rufen im Internet bereits dazu auf, das Gerichtsverfahren am Freitag (12 Uhr, Sitzungssaal 272) zu einer publikumswirksamen Schaubühne zu machen. Nürnbergs Justizpressesprecher Michael Hammer hat den Termin auf Anfrage bestätigt.
Mit den in dem internenen Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank erwähnten und fragwürdigen Geldtransfers in die Schweiz hat sich auch die Staatsanwaltschaft beschäftigt. Behördensprecherin Antje Garbiels-Gorsolke erklärte aber, dass der Vorgang mit Hinblick auf mögliche Ermittlungen zuständigkeitshalber an das Landesamt für Steuern weitergeleitet worden sei. Die Behörde lehnt allerdings jeden Kommentar zu ihrer Vorgehensweise ab.
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