Mörder von Mespelbrunn: Er schweigt vor Gericht

Erst weigerte er sich zu essen, dann versuchte er sich mit einer Rasierklinge umzubringen: Der mutmaßliche Mörder von Mespelbrunn sagt zu dem Vorwurf, er habe eine Mutter erstochen vor Gericht erst einmal nichts.
von  Abendzeitung

ASCHAFFENBURG - Erst weigerte er sich zu essen, dann versuchte er sich mit einer Rasierklinge umzubringen: Der mutmaßliche Mörder von Mespelbrunn sagt zu dem Vorwurf, er habe eine Mutter erstochen vor Gericht erst einmal nichts.

Alexander R. schweigt. Der Angeklagte sagt kein Wort, nicht einmal seinen Namen bringt der 37-Jährige mit dem schwarzen, zotteligen Vollbart über die Lippen. Es war der erste Prozesstag vor dem Langericht Aschaffenburg.

Der Vorwurf: Alexander R. soll im Juli 2008 auf dem Parkplatz des Wasserschlosses Mespelbrunn die 37 Jahre alte dreifache Mutter erstochen haben, weil sie ihn verschmähte. Anschließend war er knapp ein Jahr auf der Flucht, wobei er auch seine Verwandten terrorisierte und erpresste. Im Juli 2009 wurde er im französischen Colmar festgenommen.

In einer Verhandlungspause wendet sich die Mutter der Toten an ihn. Sie trägt schwarz, sie trauert, sie ist wütend auf den Mann, der ihre Tochter auf dem Gewissen hat. „Du schaust mich an, als wenn du aus Stein wärst. Musstest du sie ermorden, nur weil sie dich nicht haben wollte?“, sagt sie. „Ein Verbrecher bist du geworden, ein Mörder. So etwas wie du darf nicht mehr frei herumlaufen!“, sagt sie.

Die drei Kinder hätten monatelang nach ihrer Mutter geschrien. „Ich möchte nur eine Antwort, warum Sie es getan haben!“, fordert sie. Doch Alexander R. zeigt keinerlei Regung. Die Nebenklägerin bekommt Beifall aus dem Zuschauerraum, der völlig überfüllt ist.

Über seinen Anwalt Christoph Jahrsdörfer lässt R. zum Prozessauftakt mitteilen, dass er „vorerst“ keine Angaben machen werde. Während Oberstaatsanwalt Walter Schmidt die Anklage verliest - welche unter anderem auf Mord und, in anderen Fällen, schweren Raub, schwere räuberische Erpressung, erpresserischen Menschenraub, Geiselnahme und Freiheitsberaubung lautet – macht er sich Notizen auf einem Blatt Papier.

Scheinbar ungerührt verfolgt er auch die Aussage des Ehemanns der Toten. Dieser schildert, dass seine Frau sich vom Angeklagten bedrängt gefühlt habe. Gut eine Woche vor der Tat habe R. ihr ein Gedicht geschickt, in dem es um eine Eiche gegangen sei, die im Garten neben einer wunderschönen Weide und drei kleinen Weiden stehen wollte. Weil die Weide sie aber nicht haben wollte, habe die Eiche sie in tausend Stücke zerbrochen. Dieses Gedicht habe seine Frau allerdings nicht als akute Drohung empfunden. „Sie fand das eigentlich harmlos“, sagt der Witwer. Er selbst habe Alexander R. vom Theaterspielen gekannt. Nach Angaben der Gerichtsmedizinerin starb die 37-Jährige durch drei Stiche, wobei der letzte die Lunge traf. Todesursache sei das Verbluten gewesen, dabei sei bis zum Eintreten des Todes ein „Zeitraum von mehreren Minuten durchaus anzunehmen".

Weil Alexander R. nichts sagt, müssen nun alle Möglichkeiten erörtert werden, um einen anderen Täter auszuschließen – was den Prozess nicht gerade verkürzen dürfte. Ein Urteil wird für Mitte Juni erwartet.

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