Mönch zu Bewährungsstrafe verurteilt
MÜNCHEN/ETTAL - Als erster Mönch vom Kloster Ettal ist ein Benediktinerpater zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er 2000 Euro Strafe zahlen. Der Mann besaß Kinder- und Jugendpornos.
Ein Benediktinerpater des Klosters Ettal ist wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften per Strafbefehl zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Der Strafbefehl des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen ist bereits rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft München II am Mittwoch mitteilte. Die Bewährungsauflagen für den Mönch umfassen ferner eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro. Die Ermittlungen gegen weitere Klosterangehörige wegen Straftaten gegen Kinder und Jugendliche dauern den Angaben zufolge noch an.
ddp
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