Mit dem Auto nach Österreich? Diese Fehler werden richtig teuer

Wer in Österreich gegen die Verkehrsregeln verstößt, muss mit Geldstrafen von bis zu 7500 Euro rechnen. Bei gravierenden Verstößen darf die Polizei sogar das Auto einziehen und versteigern.
von  Ralf Müller
Bei Salzburg stockt der Verkehr auf der Autobahn - und die Fahrer bilden eine Rettungsgasse. Wer nicht mitmacht, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.
Bei Salzburg stockt der Verkehr auf der Autobahn - und die Fahrer bilden eine Rettungsgasse. Wer nicht mitmacht, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. © imago

Autofahrer aufgepasst: Der Winter-Urlaub in Österreich kann auch ohne teuren Skipass extrem kostspielig werden, wenn man sich nicht an die im Nachbarland geltenden Regeln hält – und im schlimmsten Fall sogar mit der Sicherstellung, Einziehung und Versteigerung des Pkw enden, warnt der ADAC Südbayern.

"Gerade die in Österreich eingesetzten Kontrollmethoden wie Section-Control oder flexible Tempolimits im Rahmen des Immissionsschutzgesetzes-Luft sind für viele Autofahrer ungewohnt. Wer jedoch die dort geltenden Regeln missachtet, riskiert nicht nur empfindliche Strafen, sondern gefährdet auch die Sicherheit" warnt Verkehrsexperte Alexander Kreipl.

Kein Bußgeldkatalog mit fest geregelten Sätzen

Anders als in Deutschland gebe es in Österreich keinen Bußgeldkatalog mit festen Sätzen, teilt der Automobilclub weiter mit. Geregelt seien lediglich Höchststrafen, das heißt, die Höhe hängt vom Einzelfall und Bundesland ab.

Besonders gefährliche Verstöße wie massive Geschwindigkeitsüberschreitungen können demnach Strafen von bis zu 7500 Euro nach sich ziehen. In gravierenden Fällen dürfe die Polizei sogar Autos einziehen, auch wenn sie aus dem Ausland stammen. Worauf Sie achten sollten, damit der Urlaub nicht zum Albtraum wird.

Ungewohnte Tempolimits und Kontrollen

Ungewohnte Tempolimits und Kontrollmethoden: Die Höchstgeschwindigkeit liegt in Österreich innerorts bei Tempo 50, auf Landstraßen bei 100 und auf Autobahnen bei 130 Stundenkilometern.

Aber: Das sogenannte Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) ermögliche es, die Geschwindigkeit auf Autobahnen kurzfristig zur Luftreinhaltung auf Tempo 100 oder sogar 80 zu reduzieren, warnt der ADAC.

Verstöße würden streng kontrolliert und höher bestraft als herkömmliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ausnahmen gebe es lediglich für klar erkennbare, reine Elektrofahrzeuge.

Besonders im Blick der Polizei: Die Rettungsgasse

Weiter heißt es vom Automobilclub: "Zusätzlich setzen die Behörden sogenannte Section-Control-Anlagen ein, die die Geschwindigkeit nicht nur an einem einzelnen Punkt, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über ganze Streckenabschnitte messen." Neben stationären Anlagen kämen auch mobile Systeme, etwa in Baustellenbereichen, zum Einsatz.

Außerdem: Die Pflicht, Notarzt, Feuerwehr, Abschleppdienst oder Polizei Platz zu machen, gilt auch in Felix Austria – und wird dort streng überwacht. Schon bei stockendem Verkehr heißt es: ab an den Fahrbahnrand! Wer dies unterlässt, zahlt bis zu 726 Euro, wer Rettungskräfte behindert sogar bis zu 2180 Euro.

Winterreifen- und Schneekettenpflicht

Zwischen 1. November und 15. April gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass man bei Glatteis, Schnee-, Eis- oder Reifglätte glätte sowie Schneematsch, nur mit Winterreifen fahren darf.

Auf bestimmten Bergstraßen oder bei starkem Schneefall können zusätzlich Schneeketten vorgeschrieben sein. Wer ohne die vorgeschriebene Ausrüstung unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Der ADAC empfiehlt, sich vor der Fahrt unbedingt mit der richtigen Handhabung der Ketten vertraut zu machen.

Auto-Schleichwege gesperrt

Was Winter-Urlauber außerdem wissen sollten: Ab 20. Dezember sperrt das Bundesland Tirol wieder die Auto-Schleichwege über Ausweichstraßen.

Das heißt: Wer auf der Autobahn im Stau steht, muss dort bleiben. Die Abfahrt ist untersagt. Die Fahrverbote gelten bis zum Ostermontag am 6. April 2026 jeweils an den Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 7 bis 19 Uhr auf ausgewählten Straßen etwa in den Bezirken Kufstein, Reutte, Imst und Schwaz.

Aufgrund der Bauarbeiten auf der Luegbrücke auf der Brennerautobahn (A 13) gibt es zudem Fahrverbote im Großraum Innsbruck sowie im Wipptal. Hier gelten die Fahrverbote im Zeitraum vom 27. Dezember bis zum 1. März 2026. Zudem werden an neuralgischen Punkten Dosierampeln aufgestellt.

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