Mit Auto aus Wut in Autohof gekracht - Fünf Jahre Haft

Eine Frau gerät in Wut über ihren Ex-Freund und will ihn überfahren. Der Mann rettet sich, wird aber verletzt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach nun ein Urteil.
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Eine 43-Jährige muss ins Gefängnis, weil sie mit ihrem Auto in eine Tankstelle fuhr und Menschen verletzte (Symbolbild).
Eine 43-Jährige muss ins Gefängnis, weil sie mit ihrem Auto in eine Tankstelle fuhr und Menschen verletzte (Symbolbild). © Daniel Karmann/dpa
Nürnberg

Eine 43 Jahre alte Frau, die aus Wut über ihren Ex-Freund in die Tankstelle eines Autohofes gefahren ist, muss ins Gefängnis. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte die Frau zu fünf Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Außerdem wird ihr für fünf Jahre die Fahrerlaubnis entzogen. Das Urteil war zunächst noch nicht rechtskräftig.

"Versuchter Mord" nicht nachweisbar

Die Staatsanwaltschaft hatte die Frau wegen versuchten Mordes angeklagt. Diesen Vorwurf hielten die Richter allerdings nach der Beweisaufnahme nicht für nachweisbar. Die Frau sei von dem Ansinnen selbst wieder zurückgetreten. Außerdem habe sie in einem affektiven Zustand gehandelt.

Bei der Attacke im vergangenen Juli an einem Autohof nahe der Autobahn 9 war die Frau mit ihrem Auto in den Eingangsbereich der Tankstelle gekracht. Ihr früherer Lebensgefährte wurde dabei so schwer verletzt, dass er mehrere Tage im Krankenhaus bleiben musste und drei Monate arbeitsunfähig war. Zudem wurde ein dänischer Tourist verletzt, der gerade auf dem Rückweg aus dem Urlaub war, wie eine Gerichtssprecherin schilderte.

Opfer konnte sich retten

An der Tankstelle in Hilpoltstein (Landkreis Roth) war es an dem fraglichen Abend zum Streit zwischen der Frau und dem Mann gekommen. Daraufhin sei die Frau in ihr Auto gestiegen, habe Gas gegeben und sei auf den Mann mit mindestens 34 Kilometern pro Stunde zugefahren. Dieser habe sich mit einem Sprung zur Seite gerettet.

Die Frau habe mit quietschenden Reifen gewendet und erneut versucht, ihren Freund zu überfahren, warf die Staatsanwaltschaft ihr vor. Der Mann sei aber in die Tankstelle geflüchtet. Das Auto der Frau habe dann die Eingangstür durchbrochen. Die Tür habe das Opfer unter sich begraben. Anschließend habe die Angeklagte den Mann mit einer Glasscherbe angegriffen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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