Mit 1,16 Promille am Steuer: Stadtrat Schmaus verurteilt!

Der Nürnberger Rechtsextremist fuhr schon wieder besoffen Auto – und schrammte knapp am Knast vorbei.
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Gerade noch dem Knast entgangen: der Nürnberger Rathaus-Rechtsaußen Sebastian Schmaus (25) gestern vor Gericht.
bayernpress.com Gerade noch dem Knast entgangen: der Nürnberger Rathaus-Rechtsaußen Sebastian Schmaus (25) gestern vor Gericht.

Der Nürnberger Rechtsextremist fuhr schon wieder besoffen Auto – und schrammte knapp am Knast vorbei.

NÜRNBERG Sebastian Schmaus (25), Nürnberger Stadtrat der NPD-Tarnliste „Bürgerinitiative Ausländerstopp“, ist nur um Haaresbreite an einem Gefängnisaufenthalt vorbeigeschrammt. Die sechs Monate Haft, die das Amtsgericht gestern gegen den notorischen Verkehrsrowdy verhängte, wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Viereinhalb Minuten dauerte es, bis Verkehrsrichter Norbert Prankl seine Entscheidung zu Papier gebracht hatte. Schmaus, der wegen Trunkenheit im Verkehr auf der Anklagebank Platz nehmen musste, dürfte die Zeitspanne zwischen Plädoyers und Urteilsverkündung wie eine kleine Ewigkeit vorgekommen sein. Erkennbar nervös malträtierte er nämlich mit den Schuhen den Teppichboden unter seinem Stuhl. Am Ende durfte er aufatmen, auch wenn es knapp war. Richter Prankl sprach von einem „absoluten Grenzfall“, der auch mit einer Haftstrafe ohne Bewährung hätte enden können.

Schmaus ein Alkoholiker? „Er ist ein Gesellschaftstrinker“, sagt der Anwalt

Rechtsanwalt Frank Miksch, der dem Rechtsaußen der Nürnberger Volksvertretung juristischen Beistand leistete, hatte sich zuvor für seinen gleichermaßen kurz geschorenen Mandanten mächtig ins Zeug gelegt, um ihn vor „gesiebter Luft“ zu retten. Seine Einschätzung, dass bei Schmaus von einer günstigen Sozialprognose auszugehen sei, bezog er zum Beispiel aus der Tatsache, dass dieser auch die letzte Bewährungszeit anstandslos und ohne Begehung weiterer Straftaten überstanden habe. Und, so ließ er wissen: Schmaus habe bei der Caritas auch schon Beratungsbedarf für seine Alkoholproblematik in Anspruch genommen.

Mit 1,16 Promille war der Stadtrat im August letzten Jahres am Steuer seines VW-Kleinlasters von der Polizei erwischt worden. Schmaus war einer Streife wegen seiner unkonventionellen Fahrweise aufgefallen. Dass er zu dem Zeitpunkt eigentlich in fahruntüchtigem Zustand unterwegs war, war ihm nicht in den Sinn gekommen.

„Ich fühlte mich gut“, ließ er das Gericht wissen – und verwies auf die Party am Vorabend, die er ebenfalls in gutem Zustand verlassen habe. Daran hatte Richter Prankl jedoch seine Zweifel. Nach seinen Hochrechnungen müsste Schmaus das Ende der Party mit bis zu drei Promille Alkohol im Blut erlebt haben.

Ist Schmaus alkoholkrank?

„Nein, nein“, versicherte sein Anwalt. Eine Alkoholproblematik im Sinne von Sucht liege seinen Worten zufolge bei Schmaus nicht vor. „Er ist ein Gesellschaftstrinker“, stufte der Anwalt den Zustand seines Mandanten ein und bezog sich dabei auf entsprechende Feststellung der Caritas-Suchtberatung.

Weil er schon zweimal vorher als Verkehrsrowdy in Erscheinung getreten war und auch schon seinen Führerschein verloren hatte, muss Schmaus auch noch 3000 Euro Geldbuße bezahlen – und die nächsten zwei Jahre zu Fuß gehen.

Helmut Reister

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