Missbrauchsprozess: Schmerzensgeld für Ex-Ministranten

Der Traunsteiner Prozess um Schmerzensgeld für einen missbrauchten Ministranten machte vor allem wegen des ursprünglich Beklagten Papst Benedikt Schlagzeilen. Jetzt gibt es Neuigkeiten.
Britta Schultejans, dpa |
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Die Missbrauchsfälle in Garching an der Alz hatten Schlagzeilen gemacht. (Archivbild)
Die Missbrauchsfälle in Garching an der Alz hatten Schlagzeilen gemacht. (Archivbild) © Britta Schultejans/dpa
Traunstein

Jahrelang kämpfte Andreas P. um Schmerzensgeld für das, was ein katholischer Priester ihm angetan hat – jetzt hat er sich mit dem Erzbistum München und Freising geeinigt. Wie das Landgericht Traunstein nach mehr als dreijährigem Verfahren mitteilt, wurde ein Vergleich geschlossen. Es sei der Wunsch des Mandanten gewesen, um endlich mit dem Erzbistum abschließen zu können, sagt sein Anwalt Andreas Schulz der Deutschen Presse-Agentur. Wie viel Geld er bekommt, soll nach Gerichtsangaben nicht öffentlich werden – "auf ausdrücklichen Wunsch des Geschädigten".

"Im Rahmen der Gespräche zur gütlichen Einigung wurde seitens der Erzdiözese München und Freising von Beginn an der Höchstbetrag des gerichtlich für verhältnismäßig erachteten Schmerzensgeldes angeboten", teilt das Landgericht mit. "Der Kläger stimmte diesem Angebot zu." 

Eins von vielen Opfern des Skandalpriesters H. 

P. hatte in dem Verfahren angegeben, Mitte der 1990er Jahre von dem Wiederholungstäter Priester H. in Garching an der Alz missbraucht worden zu sein. Er ist damit eines von zahlreichen Opfern des Skandalpriesters, dessen Fall der wohl bekannteste aus dem vor einigen Jahren vorgestellten Gutachten zu sexueller Gewalt im katholischen Erzbistum München und Freising ist.

Mit dem Vergleich endet ein langwieriger Rechtsstreit, der zu seinem Beginn im Sommer 2023 weltweit Schlagzeilen gemacht hatte, weil die Klage von P. sich zunächst nicht nur gegen Priester H., in Amtshaftung gegen das Erzbistum und gegen den früheren Kardinal Friedrich Wetter richtete – sondern ebenfalls gegen den früheren Papst Benedikt XVI. (2005-2013). 

Wusste der Papst vom Missbrauch? 

Noch unter seinem bürgerlichen Namen war Joseph Ratzinger Erzbischof von München und Freising, als Missbrauchstäter H. in sein Bistum versetzt wurde, wo er sich weiter an Kindern verging. Außerdem unterzeichnete er später als Präfekt der mächtigen Glaubenskongregation in Rom einen Brief, in dem er Priester H. gestattete, die Heilige Messe mit Traubensaft statt Messwein zu feiern. Das Münchner Erzbistum hatte mit dem Hinweis, dass H., wenn er trank, Kindern gegenüber übergriffig wurde, um die Ausnahmeregelung gebeten.

Im Antwortschreiben Ratzingers sehen seine Kritiker den unmittelbaren Beweis dafür, dass er über den Fall Bescheid wusste und nichts dagegen unternahm, dass der Priester weiter in der Seelsorge eingesetzt wurde, wo er weiter Kinder missbrauchte – unter anderem, und da war in dem Traunsteiner Verfahren unstrittig – auch den Kläger P. 

Das Verfahren gegen Ratzinger wurde abgetrennt, weil seine Rechtsnachfolge nach seinem Tod unklar war. "Die Causa Ratzinger ist noch lange nicht zu Ende, sondern kann jetzt fortgesetzt werden", sagt Anwalt Schulz der dpa. "Wenn keine Erben verfügbar sind, kommt der Fiskalerbe ins Spiel: entweder der Freistaat Bayern oder der Vatikan. Wir werden sehen, an wem das unselige Erbe von Gottes ehemaligen Stellvertreters hängenbleibt."

"Die Bilder in meinem Kopf"

"Ich wollte die Bilder in meinem Kopf loswerden, die sonst da waren", hatte der Kläger vor Gericht gesagt. "Ich habe immer ein Gefühl von Ekel gehabt." Nach dem Übergriff habe Wiederholungstäter H. ihn "als den bösen Jungen dargestellt". Als auf dem Garchinger Friedhof einmal – vielleicht nach einem Sturm – Grabsteine umgestürzt seien, habe der Priester ihn dafür verantwortlich gemacht – "obwohl ich das gar nicht war".

P. und seine Anwälte machen den Übergriff des Priesters dafür verantwortlich, dass sein Leben aus der Bahn geriet, dass er schwer drogenabhängig, immer wieder rückfällig und auch straffällig wurde. Schon früh habe er mit Alkohol angefangen, schilderten auch Mediziner, die ihn in den vergangenen Jahren begutachteten und behandelten.

Es fing mit Alkohol und Zigaretten an, irgendwann habe er dann auch Heroin und Kokain konsumiert. Als er das erste Mal in Haft saß, habe er versucht, sich das Leben zu nehmen – "weil mein Leben so beschissen war", sagte er vor Gericht.

Um die Frage zu klären, ob die psychischen Probleme des Mannes und seine schwere Drogensucht auf den Missbrauch zurückzuführen sind, hatten seine Anwälte im Prozess zwei Mediziner als Zeugen benannt, die ihn im Laufe der Jahre begutachtet und behandelt hatten. 

Forderung: Mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld

Vor Gericht hatte er mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum verlangt und auch Schadenersatz. Seit dem Eingang eines psychiatrischen Gutachtens im Jahr 2025 hatten die Parteien ihre Gespräche über eine gütliche Einigung ohne Öffentlichkeit geführt. 

Nach wenigen großen, medial viel beachteten Prozessen ist es inzwischen ziemlich ruhig geworden um die Frage, inwiefern katholische Bistümer zu Schmerzensgeldzahlungen verpflichtet werden können. 

Zwar haben die Bistümer im Freistaat im Rahmen freiwilliger Anerkennungsleistungen Gelder in Millionenhöhe an Betroffene gezahlt – allein im Bistum Augsburg waren es bislang 5,8 Millionen und in der Erzdiözese München und Freising knapp 2,6 Millionen Euro. Gerichtlich zugebilligtes Schmerzensgeld wurde aber nicht gezahlt. Erst im Sommer hatte das Landgericht Regensburg die Schmerzensgeld-Klage eines früheren Mitgliedes der Domspatzen abgewiesen. Der Grund: Verjährung. 

Initiative wünscht dem Betroffenen einen Neuanfang

Im Traunsteiner Fall hatte das Erzbistum sich ausdrücklich nicht auf Verjährung berufen wollen. "Die Erzdiözese begrüßt, dass mit dem Betroffenen eine Einigung auf einen Vergleich erzielt werden konnte", teilte das Bistum auf Anfrage mit und betonte, dass sie sich schon zu Beginn des Verfahrens bereiterklärt hatte, "dem Kläger zur Anerkennung des von ihm erlittenen Leids innerhalb eines transparenten Verfahrens ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten". 

Der Vergleich, den das Gericht angeregt habe, "erfolgte am oberen Ende des Rahmens, den das Gericht auf Grundlage des von ihm angeordneten Gutachtens empfahl". Anwalt Schulz kritisierte das Bistum dennoch: "Das Erzbistum sollte seine Berater austauschen, die nichts von Krisenmanagement verstehen. Dass ein Landgericht in Bayern die Amtshaftung der Kirche ohne Wenn und Aber bejaht hat, sollte zu denken geben."

Die Initiative Sauerteig aus Garching an der Alz, die P.s Klage mit einem Crowdfunding unterstützt hatte, zeigt sich nach dem Vergleich erleichtert: Die Klage sei für ihn "ein schwerer Weg" gewesen. "Aber das Ergebnis zeigt, dass er sich gegen alle Widerstände zu einem beachtlichen Anteil durchsetzen konnte." Die Initiative hofft, dass der Erfolg vor Gericht ihm "Kraft gibt für einen von ihm sehr herbeigesehnten Neuanfang". Sein Anwalt sagt: "Er kann jetzt ein neues Leben beginnen."

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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