Missbrauch verjährt:Ermittlungen gegen Priester eingestellt
WÜRZBURG - Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat ihre Ermittlungen gegen einen katholischen Priester wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern eingestellt. Die ihm zur Last gelegten neun Übergriffe auf vier Kinder in den 60er und 70er Jahren seien verjährt.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat ihre Ermittlungen gegen einen katholischen Priester wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern eingestellt. Die ihm zur Last gelegten neun Übergriffe auf vier Kinder in den 60er und 70er Jahren in einem Bonner Internat des Ordens der Franziskaner-Minoriten seien verjährt, sagte Oberstaatsanwalt Burkhard Pöpperl am Donnerstag und bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Main-Post“.
Bei anderen angeblichen Vorfällen – tätliche Beleidigungen und Nötigungen in den 80er und 90er Jahren in Würzburg – sei ebenfalls die Verjährungsfrist überschritten oder sie seien wegen eines fehlenden Tatnachweises nicht verfolgbar, erläuterte Pöpperl.
Der 76-Jährige hatte sich zu den meisten Vorwürfen nicht geäußert, einige hatte er abgestritten. Der Priester lebt in einem Würzburger Franziskanerkloster und war bis Februar unter anderem in der Jugendarbeit des Bistums tätig. Bischof Friedhelm Hofmann hatte den Mann aber nach Bekanntwerden der Vorwürfe beurlaubt.
Ende der 70er Jahre war der Franziskaner-Minorit von Bonn nach Würzburg gekommen und hatte dort seither mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet – unter anderem als Diözesankaplan der Katholischen Studierenden Jugend und als Geistlicher Begleiter des Ortsverbands Würzburg der Deutschen Jugendkraft.
Wie Pöpperl sagte, gab es auch Vorwürfe, der Mann habe 1999 und in der Zeit zwischen 2003 und 2007 zwei erwachsene Frauen in Würzburg und Nürnberg sexuell genötigt. So soll er von den Betroffenen Küsse eingefordert und seine Hand auf deren Knie gelegt haben. Pöpperl bezeichnete die Vorfälle als Grenzüberschreitungen, die gerade von einem Priester unangemessen seien. Sexuelle Nötigung sei dies aber nicht gewesen.
Unklar ist bislang, was nun mit dem Pater geschehen wird. Für kirchenrechtliche Sanktionen ist der Orden der Franziskaner-Minoriten zuständig. Fest steht schon, dass der Pater nicht mehr in die Jugendarbeit zurückkehren wird.
„Die Frage der Verjährung stellt sich im moralischen Bereich anders als im juristischen“, sagte Bistumssprecher Bernhard Schweßinger. Eine entscheidende Rolle bei der Bewertung der Vorwürfe spielten die Aussagen der Betroffenen gegenüber der Diözese Würzburg und den Franziskaner-Minoriten.
dpa
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