Missbrauch im Hafturlaub? Triebtäter erneut vor Gericht
Ein in Niedersachsen verurteilter Sexualstraftäter, der in seinem Hafturlaub einen Jungen aus Unterfranken sexuell missbraucht haben soll, steht vom 7. Oktober an vor dem Landgericht Aschaffenburg. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 23 Jahre alten Angeklagten mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch, das Herstellen kinderpornographischer Inhalte, Vergewaltigung und Körperverletzung vor. Das Opfer aus dem Raum Aschaffenburg soll zur Tatzeit zwischen März und Mai 2025 zwölf Jahre alt gewesen sein, wie das Landgericht mitteilte.
Der Verdächtige soll sich zudem im Juli 2025 an einem damals Elfjährigen sexuell vergangen haben - wo, blieb zunächst unklar. Die Taten sollen sich während des Hafturlaubs des bereits in Niedersachsen rechtskräftig verurteilten Sexualstraftäters ereignet haben.
Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg beabsichtigt den Angaben nach, in der Hauptverhandlung neben einer Strafe die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung zu beantragen. Eine Sicherungsverwahrung schließt sich an die Verbüßung einer Freiheitsstrafe an. Sie ist grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt.
Der 23-Jährige war Ende Juli 2025 in Bayern festgenommen worden und sitzt in Untersuchungshaft.
Vier Verhandlungstermine
Das Verfahren findet vor der 2. Jugendkammer als Jugendschutzgericht statt. Es ist prinzipiell öffentlich. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass die Öffentlichkeit etwa für die Vernehmung der Opfer ausgeschlossen wird. Das Gericht hat insgesamt vier Prozesstage bis zum 21. Oktober festgesetzt.
Das Landgericht Hannover hatte den Angeklagten bereits im September 2021 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Vollzug der Haft erfolgte in der Jugendanstalt in Hameln. Vom 29. Januar 2025 an sei dem Mann aber ein Urlaub zur Entlassungsvorbereitung gewährt worden, teilte das Landgericht Aschaffenburg mit.
Mehrere Freigänge vor Hafturlaub
Vor dem Hafturlaub soll der 23-Jährige bereits mehrere Ausgänge gehabt haben. Zwischenzeitlich sei das ausgesetzt worden, weil er einen Ausgang dazu missbraucht haben soll, um mit seinem Handy Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen. Der Rückfall wurde nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums aber therapeutisch aufgearbeitet, unter anderem auch mit einem neuen Therapeuten.
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