Ministerium: Zwei Corona-Fälle in Bayerns Gefängnissen

Wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, kann sich das Coronavirus schnell verbreiten. Bayerns Gefängnisse hatten zunächst Glück - bis es am Donnerstag doch zwei positive Fälle gab.
von  dpa
Ein Mundschutz liegt auf einem Tisch. Foto: Georg Wendt/dpa/Archivbild
Ein Mundschutz liegt auf einem Tisch. Foto: Georg Wendt/dpa/Archivbild © dpa

München (dpa/lby) - Die Gefängnisse in Bayern sind von dem neuartigen Coronavirus nicht verschont geblieben. Jeweils ein Bediensteter der Justizvollzugsanstalten in Hof und Straubing seien am Donnerstag positiv getestet worden, teilte am Abend eine Sprecherin des Justizministeriums in München mit. Die beiden Mitarbeiter stünden unter häuslicher Quarantäne.

Damit sich das Virus möglichst nicht ausbreiten könne, werde der Haftantritt in einigen Fällen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, hieß es. Das gilt für Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen, weil sie eine Geldstrafe nicht gezahlt haben, für Jugendarrest in bestimmten Fällen oder für Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten.

Außerdem dürfen Häftlinge in allen 36 Justizvollzugsanstalten in Bayern bis zum 19. April keinen Besuch empfangen - mit Ausnahme von Rechtsanwälten. "Die Maßnahme dient dem Schutz der Gefangenen vor einer möglichen Ansteckung", betonte das Ministerium. Zum Ausgleich dürfen die Gefangenen häufiger telefonieren. Sollte sich ein Häftling infizieren und intensivmedizinisch betreut werden müssen, werde er dafür in eine entsprechende Klinik außerhalb der Gefängnismauern verlegt.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft Justizvollzug Bayern hatte der Deutschen Presse-Agentur noch kurz zuvor gesagt: "Wir müssen verhindern, dass der Erreger in die Anstalt kommt." Ansonsten könnte die Situation schwierig werden. "Auch die Gefangenen werden älter, wir haben schon einige, die zu Risikogruppen zählen." Gleichzeitig müsse man darauf achten, dass durch die neuen Einschränkungen wie einem Besuchs- und Ausgangsverbot kein zu großer Frust bei den Gefangenen entstehe. "In Italien hat es ja Unruhen in Gefängnissen gegeben."

Basis für den Umgang mit der Corona-Bedrohung in Gefängnissen ist ein Rahmenplan für eine Influenza-Pandemie aus dem Jahr 2005. "Die darin enthaltenen Maßnahmen sind für alle Infektionskrankheiten und somit auch für Infektionen mit dem Coronavirus relevant", teilte das Ministerium mit. Teil des Plans sind beispielsweise die Anschaffung von Infektionsschutzmaterial oder Umbauten, um Erkrankte und Verdachtsfälle separat unterbringen zu können.

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