Millionenfund auf Autobahn – Freispruch für Fahrer
Trotz des Fundes von Bargeld und Gold im Wert von fast 1,2 Millionen Euro in seinem Auto ist ein 60-Jähriger vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen worden. Schleierfahnder hatten in Schwaben das Geld und das Gold in dem Wagen des Mannes entdeckt, als dieser gerade von Köln nach Italien fahren wollte. Nach Ansicht des Landgerichts Kempten steht nicht ausreichend sicher fest, dass die Wertgegenstände aus Straftaten stammen. Deswegen sei der Mann freizusprechen (Az. 1 KLs 804 Js 599/25).
Polizisten hatten den Wagen im September 2025 auf der Autobahn 7 nahe Bad Grönenbach (Landkreis Unterallgäu) gestoppt. Bei der Kontrolle des Autos fanden die Beamten in verschiedenen Verstecken insgesamt etwas mehr als eine Million Euro in bar - aufgeteilt in mehr als 30 Bündel. Auch auf nahezu zweieinhalb Kilo Gold stießen die Polizisten. Die Frage der Beamten, ob er Bargeld im Auto habe, soll der Fahrer mehrfach verneint haben.
Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft ging davon aus, dass das Geld und das Gold Beute aus nicht bekannten Straftaten ist. Dies reichte der Strafkammer aber nicht aus. Eine Vortat müsse "zumindest in groben Zügen festzustellen" sein, teilte das Gericht mit. Es sei nicht ausreichend, dass irgendeine nicht näher bekannte Straftat in Betracht komme.
Wird das Geld und das Gold vom Staat einbehalten?
Das Bargeld sowie die beiden selbst gegossenen Goldbarren und die ebenfalls sichergestellten Goldspäne bekommt der 60-Jährige vorläufig trotzdem nicht zurück. Die Staatsanwaltschaft kann trotz des Freispruchs diesbezüglich noch ein Einziehungsverfahren veranlassen. Aufgrund der unklaren Herkunft der Wertgegenstände sei dies gesetzlich zulässig, betonte das Gericht.
Der Angeklagte erhält auch keine Entschädigung für das halbe Jahr, das er in Untersuchungshaft saß. Aufgrund seines Verhaltens habe er mit staatlichen Zwangsmaßnahmen rechnen müssen, meinten die Richter. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.
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