Millionen-Rettung: Höhlenforscher muss nicht zahlen

Kein Vorsatz, keine grobe Fahrlässigkeit: Höhlenforscher Johann Westhauser muss für die Millionen Euro teure Rettung aus der Riesending-Schachthöhle nicht selbst bezahlen  
von  dpa
Rettungskräfte tragen am Untersberg bei Marktschellenberg nahe des Einstiegs der Riesending-Schachthöhle den verletzten Höhlenforscher Johann Westhauser auf einer Trage.
Rettungskräfte tragen am Untersberg bei Marktschellenberg nahe des Einstiegs der Riesending-Schachthöhle den verletzten Höhlenforscher Johann Westhauser auf einer Trage. © dpa

Kein Vorsatz, keine grobe Fahrlässigkeit: Höhlenforscher Johann Westhauser muss für die Millionen Euro teure Rettung aus der Riesending-Schachthöhle nicht selbst bezahlen

Murnau - Der Höhlenforscher Johann Westhauser muss nach seiner spektakulären Rettung aus der Riesending-Schachthöhle die Hubschraubereinsätze der bayerischen Polizei nicht bezahlen. Für diese Flüge werde keine Rechnung gestellt, bestätigte der Sprecher des bayerischen Innenministeriums, Stefan Frey, am Montag einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Bürger würden nur zu Kasse gebeten, wenn sie den Einsatz vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursacht hätten.

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"Hier liegt kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vor." Eine Summe nannte Frey nicht. Insgesamt sollen die Kosten für die beispiellose Rettungsaktion in die Millionen gehen. Neben der bayerischen Polizei waren zahlreiche andere Hilfskräfte beteiligt. Unter anderem flog auch die Bundespolizei Hubschraubereinsätze.

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