Mildes Urteil nach Schaumdusche bei der Feuerwehr

Erlangen - Ehrenvoller Abschied oder traumatisches Erlebnis? Um einen Ausbilder bei einer Schulung zu verabschieden, haben Feuerwehrleute ihn in einen Käfig gestellt und mit Löschschaum besprüht. Am Mittwoch wurden vom Amtsgericht Erlangen einer der Beteiligten und der Ausbildungsleiter wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall beziehungsweise Anstiftung verurteilt.
Die Richterin sprach eine Verwarnung gegen die 29 und 56 Jahre alten Männer aus. Die Angeklagten müssen Schadenersatz in Höhe von 1500 und 2500 Euro zahlen und ein Jahr straffrei bleiben. Ansonsten droht ihnen eine deutliche höhere Geldstrafe. Die Verteidigerin des Ausbildungsleiters teilte bereits mit, in Berufung gehen zu wollen.
Der Vorfall hatte sich im April 2017 während einer Schulung für Nachwuchsfeuerwehrkräfte ereignet. Als ehrenvolle Verabschiedung und Scherz war der der Ausbilder demnach in einem Gitterwagen für knapp zehn Sekunden von vorne und hinten mit Löschschaum besprüht worden. Der 50 Jahre alte Mann hatte sich nach eigener Aussage zwar zunächst dagegen gewehrt, in den Käfig gesperrt zu werden, habe dann aber gesagt: "Dann lass' ich euch euren Spaß!" Die Richterin schloss deshalb eine Freiheitsberaubung und Nötigung aus, betonte aber gleichzeitig, dass die Situation aufgrund des Gruppenzwangs für den Mann "quasi alternativlos" gewesen sei.
Während der Ausbilder mit dem Schaum besprüht wurde, war er laut eigener Aussage in Panik geraten und schluckte daher auch etwas Löschflüssigkeit. Der langjährige Feuerwehrmann erlitt Hautreizungen und eine posttraumatische Belastungsstörung. Acht Monate lang konnte er nicht arbeiten. Er befindet sich seit dem Vorfall in psychotherapeutischer Behandlung und hatte mit Angstzuständen und Suizidgedanken zu kämpfen.
Im Verlauf des Prozesses gab es rege Diskussionen darüber, wie üblich Schaumduschen und ähnliche Scherze als Verabschiedungsriten bei der Feuerwehr seien. Zeugen hatten sich unterschiedlich dazu geäußert. An das Publikum, in dem sich auch viele Kollegen der Verurteilten befanden, gewannt, betonte die Richterin: "Nur weil es ein Ritual gibt, befreit das nicht von Schuldbarkeit."
Neben den beiden Angeklagten waren acht weitere Feuerwehrleute an der Aktion beteiligt. Weil sie dem Opfer eine Entschädigung von jeweils 1000 Euro zahlten, wurde das Verfahren gegen sie eingestellt.