Mietpreisbremse: Bayern muss keinen Schadenersatz zahlen
München (dpa/lby) - Der Freistaat Bayern muss keinen Schadenersatz zahlen, nur weil die Mietpreisbremse für ein Münchner Ehepaar nicht wirksam ist. Dies hat das Landgericht München I am Mittwoch entschieden (Az.: 15 O 19893/17).
Hintergrund des aktuellen Rechtsstreits ist ein Urteil des Landgerichtes aus dem vergangenen Dezember. Damals hatte die zuständige Kammer entschieden, die bayerische Mietpreisbremse sei aus ihrer Sicht in München nichtig.
Das bayerische Justizministerium betonte am Mittwoch auf Anfrage, dass - unabhängig und losgelöst vom Einzelfall - die Mietpreisbremse in Bayern gilt. "Das ist der Rechtszustand", betonte ein Sprecher des Ministeriums. Denn Urteile in Zivilprozessen wie das vom Dezember entfalteten eine Rechtswirkung ausschließlich für das Verhältnis zwischen Kläger und Beklagtem.
Für Prozesse in München in Sachen Mietpreisbremse könnte sich aber eine schwierige Gemengelage ergeben. Zwar handelte es sich bei dem Urteil vom Dezember um ein Einzelfall-Urteil; allerdings befasst sich ausschließlich diese eine Kammer am Landgericht mit Streitfragen in Münchner Mietsachen. De facto habe die Entscheidung somit bedeutet, dass die Mietpreisbremse in München nichtig sei, erläuterte ein Gerichtssprecher. Außerdem habe das Urteil Signalwirkung.
Für das im aktuellen Fall betroffene Ehepaar, das 15,58 Euro pro Quadratmeter statt der ortsüblichen Vergleichsmiete von 10,98 Euro für seine Wohnung zahlte, bedeutete das Dezember-Urteil, dass es das zu viel gezahlte Geld nicht mit dem Verweis auf die Mietpreisbremse zurückfordern konnte. Das Paar trat seine Ansprüche an ein Inkassounternehmen ab, das nun Schadenersatz vom Freistaat Bayern verlangte und damit unterlag. Es ging um 731,31 Euro.
Das Landgericht begründete seine Verneinung eines Schadenersatzanspruchs mit dem Hinweis, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Staat für den Erlass eines unwirksamen Gesetzes grundsätzlich nicht auf Schadensersatz verklagt werden könne. Denn der Gesetzgeber erfülle seine Aufgaben gegenüber der Allgemeinheit, nicht gegenüber einzelnen Betroffenen. Etwas anderes gelte nur dann, wenn einige wenige Bürger von einem Gesetz betroffen seien. Das sei aber hier nicht der Fall - denn die Mietpreisbremse in Bayern betreffe drei bis vier Millionen Menschen im Freistaat. - Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.