Mieter soll Bayernfahne am Balkon abhängen
Augsburg - Kurioser Fall in Augsburg: Die Wohnungsgesellschaft verlangt von einem ihrer Mieter, dass dieser eine etwa 80 mal 150 Zentimeter große Bayernfahne nicht mehr an seinem Balkon aufhängt. Das bestätigte die Pressesprecherin des Amtsgerichtes, Manuela Pohl, am Freitag. Der Streit soll am 6. Mai bei dem Gericht verhandelt werden.
In dem Prozess geht es um die Fassadengestaltung des Mehrfamilienhauses, die ein Mieter üblicherweise nicht ohne Genehmigung des Eigentümers ändern darf. Bei den Amtsgerichten sind solche Streitigkeiten an der Tagesordnung. "Für uns ist das nichts Besonderes", sagte Pohl daher. Etwas ungewöhnlich sei nur, dass es dieses Mal um eine Fahne gehe. "Im Regelfall sind es Parabolantennen", sagte die Richterin.
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