Messerattacke nach Autorennen – sechs Jahre Jugendhaft
Fast tödliches Imponiergehabe auf der Autobahn. Zwei Fahrer provozieren sich minutenlang gegenseitig, überholen und bremsen sich aus. An einer Ausfahrt eskaliert die Situation. Ein Beifahrer sticht den anderen nieder. Dafür muss er sechs Jahre in Jugendhaft.
Weiden – Einen fast tödlichen Messerstich nach einem illegalen Autorennen auf einer Autobahn muss ein 21-Jähriger mit sechs Jahren Jugendhaft büßen. Das Landgericht Weiden verurteilte am Donnerstag den jungen Mann an dessen Geburtstag wegen versuchten Mordes. Der Angeklagte habe sein Messer in Erwartung einer Auseinandersetzung griffbereit gehabt und dann zugestochen, sagte der Vorsitzende Richter, Walter Leupold. Das 20 Jahre alte Opfer habe nicht mit einem solch' massiven Angriff rechnen können. Daher sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Vorausgegangen waren im vergangenen Juni mehrmalige Provokationen zweier Autofahrer auf der Autobahn 93. Immer wieder kam es dabei zu gefährlichen Brems- und Überholmanövern. Nachdem beide Fahrzeuge bei Weiden die Autobahn verließen, eskalierte die Situation zwischen den Beifahrern, als das spätere Opfer den Angeklagten zur Rede stellen wollte. Der damals 20-Jährige versetzte seinem Kontrahenten laut Gericht unvermittelt durch das geöffnete Seitenfenster einen Stich in die linke Körperhälfte, dann raste der Fahrer davon. Das Opfer konnte in einem Krankenhaus gerettet werden.
Richter Leupold betonte, dass alle vier Beteiligten ein „provokatives, gockelhaftes Verhalten auf der Autobahn“ gezeigt hätten. „Sie haben die Autobahn mit dem Wilden Westen verwechselt.“ Beide Parteien hätten anschließend bewusst angehalten, um die Situation zum Höhepunkt zu führen. Das spätere Opfer und dessen Fahrer waren ausgestiegen und zu den Kontrahenten gelaufen. Die Kammer ist jedoch überzeugt, dass der 20-Jährige den Angeklagten nicht körperlich angegriffen, oder mit einem Gegenstand bedroht hatte.
„Der Geschädigte hat durch das geöffnete Fenster reingeschimpft und der Angeklagte hat unvermittelt zugestochen“, begründete der Richter seine Entscheidung. Das Messer habe er schon vorher aus der Tasche geholt und aufgeklappt.
Besonders verwerflich ist laut Gericht aber auch das Verhalten nach der Tat. Obwohl der Angeklagte Blut an seinem Messer gesehen hatte, und daher wusste, dass er das Opfer verletzt hatte, ging dieser in die Stadt zum feiern. Erst Stunden später nahm die Polizei den Mann fest.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt. Ihrer Meinung nach hatte sich der Angeklagte gegen einen körperlichen Angriff lediglich zur Wehr gesetzt und habe Angst gehabt, von dem Opfer geschlagen zu werden, sagte Rechtsanwalt Franz Schlama. „In einer solchen Situation darf man sich zur Wehr setzen.“ Er kündigte an, eine Revision zu prüfen.